Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

12. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
0 Ansichten

Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.

…..

Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …

Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. …

Quelle und vollständiger Bericht: zeit-online

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel-online

[antiabzockenet]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Akte 2010: Statt Lottogewinn – 73.000 Euro weg! ( Video )

12. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
3 Ansichten

Akte 2010: Statt Lottogewinn – 73.000 Euro weg!

Wenn der Traum vom Glück Familien ums Ersparte bringt

Im Sommer 2008 erhält Klara I. Post von einer spanischen Lotteriegesellschaft: Sie habe über 900.000 Euro gewonnen. Der Computer habe sie zufällig als Gewinnerin ermittelt. Zehntausende Euro überweist die Rentnerin nach Spanien, um den versprochenen Lottogewinn zu erhalten. Denn die angebliche Lotteriegesellschaft behauptet, Klara I. müsse vorab Steuern und Gebühren entrichten. Was sie nicht weiß: Zwar gibt es die spanische Lotterie „Loteria Primitiva“ in Spanien tatsächlich, doch sämtliche Urkunden sind gefälscht.

Quelle: Akte 2010

Quelle: Dailymotion – verbraucherinfoTV

[antiabzockenet]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Vorratsdatenspeicherung: EU will Richtlinie prüfen

11. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Stimmen, durchschnittlich: 5.00 von 5)
Laden ... Laden ...
0 Ansichten

Die EU-Kommission will ihre Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert man auf das aktuelle Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes.

“Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen”, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gegenüber der Tageszeitung ‘Die Welt’. Dabei soll nicht nur geprüft werden, ob die aktuellen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angemessen und effektiv seien.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Datenschützer: Versorgungssystem gefährdet Patientendaten

11. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
0 Ansichten

Datenschützer: Versorgungssystem gefährdet PatientendatenDas Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen Appell zur Abschaffung der hausarztzentrierten Versorgung veröffentlicht. Das Verfahren sei verfassungswidrig und verletzte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Krankenversicherten, von denen mehr Daten gesammelt würden, als gesetzlich erlaubt sei. Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass die medizinische Versorgung so verbessert werden könne.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

test Warnt bei Premium-SMS [Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet]

10. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
5 Ansichten

Abofallen bei Premium-SMS

Die Stiftung Warentest warnt in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift test vor dem leichtfertigen Herunterladen von Klingeltönen und Bildern. Oft wird den Nutzern ein kostenpflichtiges Abonnement untergeschoben, obwohl der Dienst mit Gratis beworben wird.

Kleine Beträge per Handy bezahlen, das geht mit Premium-SMS. Doch einige Anbieter stellen böse Fallen. Zum Beispiel bewirbt die Buongiorno GmbH Klingeltöne und Bilderchen: „Dieser Content ist Gratis. Dazu bekommst Du 100 Frei SMS.“ Doch wer sich darauf verlässt, findet plötzlich auf der Handyrechnung Abbuchungen über 2,99 Euro – alle fünf Tage. Im Kleingedruckten steht, das sei ein kostenpflichtiges Abo.

Wir meinen: Es ist Abzocke, mit „Gratis“ zu werben und mit „Du“ auf Minderjährige zu zielen, aber kleingedruckt Kosten zu verstecken. Juristisch ist das kaum haltbar: Für einen Vertrag ist Bedingung, dass der Preis klar genannt wird. Doch wer hereingefallen ist, erhält kaum Hilfe. Die Bundesnetzagentur will den Fall prüfen – nachdem wir nachhakten. Und die Handyprovider winken ab: Sie würden nur die Leitung stellen. Immerhin erklärte Vodafone, zwischen Kunden und Firma zu vermitteln.

Tipp: Es gibt Dutzende solcher Abzockfirmen. Wer sich wehren will, kann die Handyrechnung vom Konto zurückbuchen, das Abogeld abziehen und nur den Rest überweisen. Die Handyprovider drohen  dann, ein Mahnverfahren einzuleiten. Doch bisher haben drei Amtsgerichte entschieden, dass ihnen kein Geld zusteht: AG Aachen, Az. 81 C 629/03, AG Wandsbek, Az. 713a C 256/05, AG Düsseldorf, Az. 52 C 3772/05.

Quelle: Test.de

[antiabzockenet]

Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet

Buongiorno hat nach der Kritik durch test die Seite verändert und insbesondere das Wort „Gratis“ herausgenommen. Doch auch die umgestaltete Seite bietet nach unserer Ansicht keinen ausreichend transparenten Preishinweis.

Quelle: Test.de

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Bewegung im Prozess gegen SMS-Chat-Betreiber

10. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
1 Ansichten

Bewegung im Prozess gegen SMS-Chat-Betreiber

Zahl der Angeklagten könnte sich reduzieren

In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.

Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.

…..

… Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:

Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei – Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.

Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.

Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten. …

Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ – KIEL211vorab

[antiabzockenet]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Unerwünschte Werbeanrufe für die “Forschungsgruppe Profana” gerichtlich untersagt!

10. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
3 Ansichten

Unerwünschte Werbeanrufe für die “Forschungsgruppe Profana” gerichtlich untersagt!Nachdem die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben, von der Firma abgelehnt worden war, hat die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin erwirkt, die jetzt endlich in der Hielscherstraße 25, 13158 Berlin, zugestellt werden konnte. Die Firma gibt in ihren Briefen falsche Adressen an, so dass nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch [...] [abzocknews.de]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Wenn Abzocker vom Mobilfunkbetreiber Schützenhilfe erhalten ( Video )

09. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
3 Ansichten

Wenn Abzocker vom Mobilfunkbetreiber Schützenhilfe erhalten

Es ist schon ärgerlich, wenn man in eine Abofalle tappt. Richtig böse aber wird es, wenn der eigene Mobilfunkbetreiber den geprellten Kunden im Regen stehen lässt und sich auf die Seite der Abzocker schlägt. Diese Erfahrung muss eine 17jährige Schülerin machen. Monatlich 40 Euro will ihr Handyprovider im Auftrag der dubiosen Abofirma eintreiben. Als die Gymnasiastin die Bezahlung verweigert, schickt ihr das Mobilfunkunternehmen eine Inkassofirma auf den Hals und sperrt den Anschluss.

Quelle: Dailymotion – verbraucherinfoTV

[antiabzockenet]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Die Handlanger der Internet-Abzocker

09. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
7 Ansichten

Die Handlanger der Internet-Abzocker

Gerissene Geschäftemacher füllen sich mit zweifelhaften Internetangeboten die Taschen. Doch die Raffzähne können sich in dieser rechtlichen Grauzone sicher fühlen. Jetzt hat sich auch ein Osnabrücker Inkasso-Unternehmen in diese Halbwelt begeben, weist aber jeden Verdacht zurück, es könnten unseriöse Geschäfte sein.

…..

… Relativ neu auf dem Markt ist streamloads.de von der Leipziger Firma service & payment GmbH. Die Leipziger unterhalten zahlreiche Portale der gleichen Machart (zum Beispiel load-tipp, tattoo-tipp und streamarchiv).

Das Geld für streamloads.de treibt eine Osnabrücker Inkassofirma ein. Ein Unternehmen, dass auf Seriosität und guten Ruf großen Wert legt. Bevor das Büro ein Mandat annehme, prüften Juristen das Unternehmen sehr genau, teilte eine Sprecherin der Inkassofirma mit.  „Unsere Überprüfung hat ergeben, dass das Geschäftsfeld von streamloads.de sämtliche rechtlichen Ansprüche voll erfüllt. Daher sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich eine Forderungsbearbeitung für das Unternehmen als unproblematisch darstellt.“ Auch die Leistungen von streamloads.de seien „seriös“.

Die Fachzeitschrift Computer-Bild führt streamloads dagegen auf ihrer Liste der „Abzockerseiten“. Wer streamloads.de nutzen will, kauft übrigens die Katze im Sack. …

Quelle und vollständiger Bericht: neue-oz – Osnabücker Zeitung

[antiabzockenet]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Fakten eines Insiders zum Mega-Downlaods.netZ

09. März 2010
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Laden ... Laden ...
4 Ansichten

Fakten eines Insiders zum Mega-Downlaods.netZ

Heute auf den Tag genau gibt es diesen Blog nun sieben Monate. Eine turbulente Zeit, die es in sich hatte. Und vielleicht der richtige Zeitpunkt, um mal ein paar Fakten sprechen zu lassen und klare Lügen aufzudecken, die seitens des mafiös anmutenden Netzwerkes um Babenhauserheide & Co. so verbreitet werden. Ein paar Appetithäppchen gibt es also nun in diesem Beitrag, weitere interessante Fakten bewahre ich mir dann doch für die anstehende Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld auf.

Die Gegenseite versucht ständig abzulenken und scheut auch nicht davor zurück, klare Lügen zu verbreiten. Der Tisch ist gedeckt, guten Appetit!

Babenhauserheide hat nie etwas mit der L & H GmbH zu tun gehabt und war erst recht nicht weisungsbefugt. Schon gar nicht war er in gleichwelcher Art und Weise in die L & H GmbH involviert.

Lüge. Nicht nur diese Mail, welche er von seinem Handy aus versandte gibt mir eine klare Arbeitsanweisung und zeigt, daß er involviert war.

Weiterhin wurde Babenhauserheide in Mails, die vom Buchhalter der InQnet GmbH, Herrn Reinhard Pils, kamen, stets im CC vermerkt, …

Quelle und vollständiger Beitrag: inside-megadownloads.blogspot

[antiabzockenet]

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten