Archiv für die Kategorie ‘Sicherheit’
Freitag, 12. März 2010
Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung –
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Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.
Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.
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Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …
Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.
Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. …
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Quelle und vollständiger Bericht: zeit-online
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Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür
Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …
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Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel-online
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Freitag, 12. März 2010
Akte 2010: Statt Lottogewinn – 73.000 Euro weg! –
Wenn der Traum vom Glück Familien ums Ersparte bringt
Im Sommer 2008 erhält Klara I. Post von einer spanischen Lotteriegesellschaft: Sie habe über 900.000 Euro gewonnen. Der Computer habe sie zufällig als Gewinnerin ermittelt. Zehntausende Euro überweist die Rentnerin nach Spanien, um den versprochenen Lottogewinn zu erhalten. Denn die angebliche Lotteriegesellschaft behauptet, Klara I. müsse vorab Steuern und Gebühren entrichten. Was sie nicht weiß: Zwar gibt es die spanische Lotterie „Loteria Primitiva“ in Spanien tatsächlich, doch sämtliche Urkunden sind gefälscht.
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Quelle: Akte 2010
Quelle: Dailymotion – verbraucherinfoTV
[antiabzockenet]
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Donnerstag, 11. März 2010
Die EU-Kommission will ihre Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert man auf das aktuelle Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes.
“Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen”, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gegenüber der Tageszeitung ‘Die Welt’. Dabei soll nicht nur geprüft werden, ob die aktuellen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angemessen und effektiv seien.
quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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Donnerstag, 11. März 2010
Datenschützer: Versorgungssystem gefährdet Patientendaten – Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen Appell zur Abschaffung der hausarztzentrierten Versorgung veröffentlicht. Das Verfahren sei verfassungswidrig und verletzte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Krankenversicherten, von denen mehr Daten gesammelt würden, als gesetzlich erlaubt sei. Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass die medizinische Versorgung so verbessert werden könne.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel [abzocknews.de]
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Mittwoch, 10. März 2010
Bewegung im Prozess gegen SMS-Chat-Betreiber –
Zahl der Angeklagten könnte sich reduzieren
In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.
Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.
…..
… Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:
Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei – Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.
Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.
Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten. …
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Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ – KIEL211vorab
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Mittwoch, 10. März 2010
Unerwünschte Werbeanrufe für die “Forschungsgruppe Profana” gerichtlich untersagt! – Nachdem die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben, von der Firma abgelehnt worden war, hat die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin erwirkt, die jetzt endlich in der Hielscherstraße 25, 13158 Berlin, zugestellt werden konnte. Die Firma gibt in ihren Briefen falsche Adressen an, so dass nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch [...] [abzocknews.de]
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Tags:Abmahnung, Ascor Media Ltd., Belästigung, Beschwerde, Daniel Michanikl, einstweilige Verfügung, Forschungsgruppe Profana, Gericht, Telefonwerbung, Unterlassung, Verbraucher, Verbraucherzentrale, Werbung
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Montag, 08. März 2010
Hypersoftware.de – Alexander Hennig mit neuer Freeware-Abzocke aktiv – Über Seiten wie download09.eu werden Verbraucher auf das Portal hypersoftware.de gelockt. Dort wird eine Anmeldung verlangt. Die Preisklausel befindet sich, wie von solchen Abzockseiten gewohnt, gut überlesbar am rechten, unteren Rand in hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund.
Quelle: gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel [abzocknews.de]

Die Webseiten sind auch in unseren Antiabzock Filter fuer adblockplus .
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Sonntag, 07. März 2010
Telefonwerbung: Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden – Obwohl am 4. August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten ist, erreicht die Verbraucherzentrale nach wie vor eine Vielzahl von Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe, insbesondere zur Gewinnspielwerbung. Aber auch untergeschobene Verträge und nicht legitimierte Kontoabbuchungen gehören mit zum üblen Geschäft.
Quelle: VZ-NRW.de / Zum Artikel
Via: AntiSpam.de [abzocknews.de]

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Sonntag, 07. März 2010
Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf –
In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor gefälschten Mahnschreiben, die angeblich von der GEZ kommen sollen.
Achtung, gefälschte GEZ-Mahnschreiben im Umlauf!
Drohung: "Wer nicht zahlt, bekommt Schwarz-Weiß-Gerät"
Mit dem Briefkopf der GEZ und einer Postfachadresse in Cottbus versucht ein Betrüger Geld einzutreiben.
Wie ein schlechter Scherz liest sich das Schreiben, das in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Sachsen – Anhaltiner landete.
In dem Mahnschreiben werden die Adressaten aufgefordert, noch angeblich ausstehende Rundfunkgebühren in Höhe von 115,75 Euro auf ein Konto der Deutschen Kreditbank Berlin zu überweisen. Um die Forderung zu unterstreichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, sollte der geforderte Betrag nicht bald überwiesen sein.
So werde in Kürze der für den Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das Farbfernsehgerät im Rahmen einer Pfändung gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät auszutauschen.
Mittlerweile laufen die Ermittlungen der Polizei wegen Betruges. Bei den Mahnschreiben handelt es sich eindeutig um Fälschungen, das angegebene Konto läuft auf eine Privatperson.
Wer einen solchen Brief erhalten oder den geforderten Betrag bereits überwiesen hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden.
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Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Neu ist diese betrügerische Masche nicht. Bereits im November 2009 wurde über die Abzocke mit falschen Mahnbriefen der GEZ berichtet.
[antiabzockenet]
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