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Vorratsdatenspeicherung: EU will Richtlinie prüfen

Donnerstag, 11. März 2010

Die EU-Kommission will ihre Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert man auf das aktuelle Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes.

“Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen”, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gegenüber der Tageszeitung ‘Die Welt’. Dabei soll nicht nur geprüft werden, ob die aktuellen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angemessen und effektiv seien.

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Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Samstag, 06. März 2010

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails -

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
  • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
  • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

[antiabzockenet]

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Wartungsarbeiten am MG Blog [Update]

Montag, 01. März 2010

Hallo,

wegen Wartungsarbeiten am Datenbank Server und auch am Dateien Server werden wir am 01.03.2010 um ca 19 Uhr den Blog in den Wartungsmodus schalten.
Wie lang das dauert kann ich leider nicht genau sagen, da ich die Datenbank hier mal ein wenig entfisseln muss :-/
Wir werden zusehen das wir schnellst moeglich wieder erreichbar sind, wir versprechen uns von den Wartungsarbeiten eine verbesserte Performance des Blogs und Entlastung des Datenbanken Servers.

Wer nicht ganz ohne News sein moechte, kann auch gerne hier vorbei schauen : drupal.arcadewelten.eu, dort sind auch einige Wichtige und Interessante News zu finden die ihr auch hier gefunden habt .

Auch Interessant ist : aktuelle Schlagzeilen und Meldungen, ein Projekt von Adrian Fuchs von abzocknews.de

Die News haben wir geschrieben damit sich niemand Wundert warum wir so lange in den Wartungsmodus schalten, der hoffentlich aber nicht laenger als 60 bzw. 120 Minuten Dauern wird . ;)

[Update]

Ok , es gab doch ein paar probs, daher wurde ein backup eingespielt, nun sollte alles wieder funktionieren.

hoffe ich zu mindestens :)

Gruss

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EU-Agentur warnt vor Nutzung sozialer Netzwerke

Dienstag, 16. Februar 2010

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) warnt in einem aktuellen Bericht vor der Nutzung von Social Networks. Vor allem die mobile Nutzung bereitet der Agentur Sorgen.

Zahlreiche Gefahren warten auf die Nutzer der sozialen Netzwerke, darunter Identitätsdiebstahl, Verbreitung von Malware und Rufschädigung. Die ENISA hat aber auch gleich die passenden Ratschläge veröffentlicht, die man sich zu Herzen nehmen sollte, wenn man die Risiken beim Umgang mit Social Networks minimieren will.

Demnach sollte man grundsätzlichen einen Spitznamen verwenden, in der Hoffnung, dass die Freunde diesen kennen und entsprechend reagieren. Zudem sollte man bei den Social Networks niemals angemeldet bleiben, sondern immer den Logout-Button benutzen. Auch das Speichern der Passwörter wird nicht empfohlen.

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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Samstag, 13. Februar 2010

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Auslöser des Streits war das Angebot “Bilderbuch-Köln” mit einer Vielzahl an Fotos von Häusern, Straßen und Plätzen der Domstadt. Außer aktuellen Ansichten werden dort auch historische Fotografien gezeigt, die unter anderem vom Kölner Amt für Denkmalpflege und aus privaten Bildarchiven stammen. Zusätzlich zu den Bildern finden sich dort auch zahlreiche erläuternde Textbeiträge. So etwa zu den Gebäuden selbst, deren Geschichte und zu den jeweiligen Fotografen.

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Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Mittwoch, 10. Februar 2010

Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet – Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

…..

… Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen – wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt. …

…..

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam e.V.

Es ist offensichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, denn auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in der Praxis noch nichts geändert. Eigentlich dürfen Erotik-Anbietern keine normalen Festnetznummern mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbrauchen. Trotzdem halten die Betreiber dieser Dienste an ihrer illegalen Abzocke fest. Auch nach dem Urteil wurden eine ganze Reihe von Festnetznummern im BTX verschiedener Sender beworben, wie man an Hand der Screenshots leicht feststellen kann.

Anschließend noch eine (unvollständige) Liste der aufgefallenen Rufnummern, die für diese Abzocke misssbraucht werden.

  • 01756666009
  • 01756666009
  • 021159827801
  • 021513258120
  • 02213589081
  • 02213589082
  • 022135890820
  • 022135890821
  • 022135890822
  • 022135890823
  • 022135890825
  • 022135890828
  • 022198882830
  • 022198882831
  • 022198882832
  • 022198882833
  • 022198882834
  • 022198882835
  • 022198882836
  • 022198882837
  • 022198882838
  • 022198882839
  • 022198882890
  • 022198882890
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  • 022198882891
  • 022198882891
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  • 022198882893
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  • 022198882893
  • 022198882894
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  • 022198882895
  • 022198882896
  • 022198882897
  • 022198882898
  • 022198882899
  • 03092128403
  • 030936236890
  • 030936236890
  • 030936236892
  • 030936236892
  • 030936236894
  • 030936236894
  • 04018982616
  • 04020915975
  • 06933399296
  • 069333993040
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[antiabzockenet]

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Patch-Day: Microsoft will 26 Lücken schließen

Dienstag, 09. Februar 2010

Am kommenden Dienstag ist wieder Patch-Day bei Microsoft. Stolze 26 Sicherheitslücken will der Konzern aus Redmond an diesem Tag schließen, darunter auch ein 17 Jahre altes Problem unter Windows.

Insgesamt 13 Security Bulletins sind geplant, von denen fünf als kritisch eingestuft werden. 11 davon adressieren Probleme in Windows, die restlichen zwei beschäftigen sich mit Office. Dabei sind allerdings nur ältere Versionen betroffen. Das aktuelle Office 2007 sowie Office 2008 für den Mac werden kein Update erhalten.

Auch die im Januar entdeckte Sicherheitslücke in allen 32Bit-Versionen von Windows, die bereits seit 17 Jahren existiert, wird gestopft. Die Sicherheitslücke befindet sich in der 1993 eingeführten Virtual DOS Machine (VDM), mit der 16Bit-Anwendungen ausgeführt werden können.

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Nutzer melden Kinderpornographie immer häufiger

Montag, 08. Februar 2010

Die vom Provider-Verband Eco betriebene Internet-Beschwerdestelle, bei der Nutzer illegale Inhalte melden können, ist im vergangenen Jahr 5.987 Beschwerden nachgegangen.

Beanstandet wurden Inhalte wie Kinderpornografie, extreme Gewaltdarstellungen oder antidemokratische Propaganda. Die meisten Beschwerden gingen dabei zum Usenet ein (3.018 Beschwerden), dicht gefolgt von über Inhalte auf Webseiten (2.687). Das teilte der Eco heute mit.

In 49 Prozent der Fälle handelte es sich um Darstellungen von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, rund 40 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Kinderpornografie. Im Bereich der Webseiten sei außerdem ein signifikanter Anstieg der Beschwerden über kinderpornografische Inhalte zu verzeichnen.

Im Gegensatz dazu ist das Beschwerde aufkommen über politisch extremistische Inhalte im Jahr 2009 weiter rückläufig gewesen. Der Anteil liegt im Jahr 2009 lediglich bei 5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2009 eine deutliche Steigerung der Beschwerde zahl um 19 Prozent. Diese Zahl deutet darauf hin, dass die Meldebereitschaft bei den Internetnutzern steigt. Auf einen Anstieg oder Abnahme der jeweiligen illegalen Inhalte im Internet lassen die aktuellen Zahlen aber nicht schließen.

Beschwerden, die bei der Internet-Beschwerdestelle eingehen, werden zunächst einer umfassenden juristischen Prüfung unterzogen.

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Scareware wird zu Ransomware

Mittwoch, 27. Januar 2010

Statt mit infizierten Dateien versucht aktuelle Scareware den Anwender mit angeblich kaputten Dateien zu erschrecken. Die Vorarbeit leistet ein Trojaner namens W32/DatCrypt, der unter anderem Office-, Bild und MP3-Dateien verschlüsselt. Beim Versuch, diese zu öffnen, moniert Windows die Dateien als korrupt.

Anders als bisherige Verschlüsselungstrojaner wie GPCoder, die zum Entschlüsseln eine bestimmte Summe beim Opfer einfordern (Ransomware), gehen die hinter dieser Attacke steckenden Betrüger aber weniger plump vor: Sie bieten dem Opfer den Download des Programm Data Doctor 2010 an, das die Dateien reparieren soll. Allerdings meldet der heruntergeladene Data Doctor, er könne in der Testversion nur eine einzige Datei reparieren; um alle zu reparieren, bedürfe es der Vollversion für rund 90 Euro.

Glücklicherweise hält der Antivirenhersteller Sunbelt ein kostenloses Tool zum Download bereit, mit dem sich die Daten auch ohne Data Doctor reparieren lassen.

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Akte 2010 ueber die neuen Tricks der Produkttest – Mafia ( Video )

Mittwoch, 13. Januar 2010

Vorsicht, die neuen Tricks der Pröbchen-Mafia! Wie Frauen jetzt ums Geld gebracht werden

Dutzende Zuschauer haben uns geschrieben – warnen vor einer Forschungsgruppe. Das Unternehmen ruft ahnungslose Menschen an, fragt, ob sie Produkttester werden wollen. Alles sei kostenlos und zudem dürfe man die getesteten Produkte anschließend sogar behalten! Statt hochwertiger aktueller Handys oder Haushaltsgeräten erhalten die Teilnehmer aber in der Regel Nippes-Artikel, etwa eine Tube Klebstoff zugesandt. Laut unserem Experten ist das Unternehmen seit Jahren eine berüchtigte „Datenschleuder“, sammelt und handelt mit Adressen und arbeitet Hand in Hand mit den Hintermännern bekannter Abzock-Internetseiten.

AKTE 20.10 über die miesen Methoden der Datensammler

Das Unternehmen Profana, wirbt Konsumenten als Produkttester an – Alles sei kostenlos und zudem dürfe man die getesteten Produkte anschließend sogar behalten – aber die Firma bittet die Verbraucher nach zwei Wochen kräftig zur Kasse.
Statt hochwertiger aktueller Handys oder Haushaltsgeräten erhalten die Teilnehmer aber in der Regel Nippes-Artikel, etwa eine Tube Klebstoff zugesandt. Auch die Firma Eumedien arbeitet mit ähnlichen Maschen und ist als sehr fragwürdig zu bezeichnen. Akte20.10 hat sich diesen Fällen angenommen und berichtet.


Vorsicht: Produkt-Tester gesucht
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Neueste Nachrichten Videos.

quelle Bericht: antiabzockenet.blogspot.com

quelle Video : verbraucherinfotv

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