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Die Handlanger der Internet-Abzocker

Dienstag, 09. März 2010

Die Handlanger der Internet-Abzocker

Gerissene Geschäftemacher füllen sich mit zweifelhaften Internetangeboten die Taschen. Doch die Raffzähne können sich in dieser rechtlichen Grauzone sicher fühlen. Jetzt hat sich auch ein Osnabrücker Inkasso-Unternehmen in diese Halbwelt begeben, weist aber jeden Verdacht zurück, es könnten unseriöse Geschäfte sein.

…..

… Relativ neu auf dem Markt ist streamloads.de von der Leipziger Firma service & payment GmbH. Die Leipziger unterhalten zahlreiche Portale der gleichen Machart (zum Beispiel load-tipp, tattoo-tipp und streamarchiv).

Das Geld für streamloads.de treibt eine Osnabrücker Inkassofirma ein. Ein Unternehmen, dass auf Seriosität und guten Ruf großen Wert legt. Bevor das Büro ein Mandat annehme, prüften Juristen das Unternehmen sehr genau, teilte eine Sprecherin der Inkassofirma mit.  „Unsere Überprüfung hat ergeben, dass das Geschäftsfeld von streamloads.de sämtliche rechtlichen Ansprüche voll erfüllt. Daher sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich eine Forderungsbearbeitung für das Unternehmen als unproblematisch darstellt.“ Auch die Leistungen von streamloads.de seien „seriös“.

Die Fachzeitschrift Computer-Bild führt streamloads dagegen auf ihrer Liste der „Abzockerseiten“. Wer streamloads.de nutzen will, kauft übrigens die Katze im Sack. …

Quelle und vollständiger Bericht: neue-oz – Osnabücker Zeitung

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Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

Sonntag, 07. März 2010

Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor gefälschten Mahnschreiben, die angeblich von der GEZ kommen sollen.

Achtung, gefälschte GEZ-Mahnschreiben im Umlauf!
Drohung: "Wer nicht zahlt, bekommt Schwarz-Weiß-Gerät"

Mit dem Briefkopf der GEZ und einer Postfachadresse in Cottbus versucht ein Betrüger Geld einzutreiben.

Wie ein schlechter Scherz liest sich das Schreiben, das in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Sachsen – Anhaltiner landete.

In dem Mahnschreiben werden die Adressaten aufgefordert, noch angeblich ausstehende Rundfunkgebühren in Höhe von 115,75 Euro auf ein Konto der Deutschen Kreditbank Berlin zu überweisen. Um die Forderung zu unterstreichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, sollte der geforderte Betrag nicht bald überwiesen sein.
So werde in Kürze der für den Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das Farbfernsehgerät im Rahmen einer Pfändung gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät auszutauschen.

Mittlerweile laufen die Ermittlungen der Polizei wegen Betruges. Bei den Mahnschreiben handelt es sich eindeutig um Fälschungen, das angegebene Konto läuft auf eine Privatperson.

Wer einen solchen Brief erhalten oder den geforderten Betrag bereits überwiesen hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Neu ist diese betrügerische Masche nicht. Bereits im November 2009 wurde über die Abzocke mit falschen Mahnbriefen der GEZ berichtet.

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Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Samstag, 06. März 2010

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails -

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
  • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
  • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

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Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware

Freitag, 05. März 2010

Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware

Verbraucherschützer warnen vor dem Internetportal Top-of-Software.de. Es lockt mit Gratis-Software Kunden in eine teure-Abofalle. Wer nicht zahlt, bekommt es mit einem berüchtigten Abmahnanwalt zu tun.

Top-of-software.de wird von der Mainzer Antassia GmbH betrieben. Wer der Chef ist, ist aus dem Impressum nicht zu ersehen. Wenn man aber im so genannten Whois nachprüft, wer hinter der Domain “top-of-software.de” steckt, stößt man auf die E-Mail-Adresse von Alexander Varin. Das deckt sich mit dem Handelsregistereintrag, in dem Varin als Geschäftsführer genannt wird.

Alexander Varin ist laut Antiabzocknet und anderen Verbraucherschutz-Seiten für Michael Burat tätig, der als Mitglied des so genannten Frankfurter Zirkels hinter zahlreichen Abzock-Seiten stecken soll. …

…..

Wer nicht bezahlt, bekommt es mit dem bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank zu tun. Tank trieb unter anderem auch für Opendownload.de offene Rechnungen ein. Jetzt mahnt er im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an. …

Quelle und vollständiger Bericht: n-tv.de

Schon seit mehreren Jahren ist Olaf Tank als Eintreiber von Abzockern bekannt. Sein zweifelhaftes Image hat Olaf Tank insbesondere durch das Engagement für die Brüder Schmidtlein kontinuierlich verschlechtern können. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Sowohl am schlechtem Ruf von Olaf Tank als auch an der Zusammenarbeit mit Andreas und Manuel Schmidtlein. Hinter der Abzocke der Antassia GmbH stecken als Hintermänner keine Geringeren als die Brüder Schmidtlein. Anscheinend gibt es zwischen den Schmidtleins und Michael Burat eine Kooperation. Immerhin ist der für die Antassia GmbH tätige Strohmann Geschäftsführer Alexander Varin ein Cousin von Michael Burats als Strohmann Geschäftsführer eingesetzten Villiam Adamca. Von dort soll Alexander Varin an die Schmidtlein vermittelt worden sein, wie aus Beiträgen in Foren und Insiderberichten zu entnehmen ist. Diese Indizien lassen vermuten, dass auch die Brüder Schmidtlein inzwischen ein Teil des Frankfurter Kreisels sein dürften.

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Die heisse Nummer der Pepper United

Mittwoch, 24. Februar 2010

Die heisse Nummer der Pepper United

Eine dreiste Telefonrechnung erreichte Hermann K. (Name geändert) aus Püttlingen am 9. November 2009. Er sollte zunächst 90 Euro für ein Telefongespräch von 53 Sekunden bezahlen.
Natürlich hat K. keine “normale” Telefonnummer angerufen, doch der Betrag, der sich nach einem Mahnschreiben vom 11. Januar schon auf 190 Euro aufsummiert hat, steht im deutlichen Kontrast zum eigentlich angepriesenen Preis, also weigerte er sich zu zahlen. …

Im Mahnschreiben der Firma “Pepper United” heißt es: “Trotz mehrmaliger Mahnung/Zahlungsaufforderung haben Sie für die von Ihrem Telefonanschluss in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistung von Roxborough Management Inc. keine Zahlung geleistet. Das werden wir nicht weiter hinnehmen. …

… In der Regel kann man die Rechnungen und Briefe ignorieren.” Ähnliches rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf ihrer Internetseite: “Da es oftmals nicht nur bei einer Rechnung bleibt und früher oder später auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, summiert sich der eingeforderte Betrag in kurzer Zeit auf mehrere hundert Euro, die keinesfalls bezahlt werden sollten.” Auch ist dort die Firma Roxborough Management schon unter mehreren Namen bekannt: “TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd., Roxborough Management Inc., und nun: Pepper United s.r.o“. …

Inzwischen erhielt Hermann K. auch Post von einem Inkassounternehmen. Die Firma Allinkasso GmbH aus München ist nun mit seinem “Fall” betraut, und der Betrag ist auf 263,33 Euro gestiegen.

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

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Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Sonntag, 14. Februar 2010

Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Auf eine besonders dreiste Abzockmasche wurde die Redaktion hingewiesen. Betroffene des Portals clever-download.net erhalten seit wenigen Tagen Rechnungen von einem bisher unbekannten Inkassodienst Herzog & Partner Co.. Laut Anschreiben sollen für die Firma Web Net AG Co. bestehende Forderung eingezogen werden.

heute erhalten Sie Ihre Rechnung für Ihre Anmeldung auf www.clever-download.net

vom XX.02.2010 im PDF-Format. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten Tagen auf unser Konto.

Ihre Herzog & Partner Co.
Kanzlei für Zahlungsmanagement*

http://www.herzog-partner.com

Zwar gibt es die Firma WEB NET AG CO. tatsächlich und sie ist im Handelsregister von Florida eingetragen, trotzdem stinkt da etwas ganz gewaltig. Die Domain herzog-partner.com wurde erst am 04.02.2010 registriert. Bei einer Suche nach der angeblichen Kanzlei für Zahlungsmanagement findet man zwar diverse Firmen, die offensichtlich aber allesamt nichts mit dieser Gaunerei zu tun haben. Anscheinend handelt es sich bei der Angabe von Herzog & Partner Co. um ein Phantomunternehmen. Man setzt wohl bewusst eine Verwechselung mit einer Anwaltskanlei aus Nürnberg, die einen ähnlichen Namen hat.

Dass hier jemand nicht erkannt werden möchte, zeigen auch die Domaindaten von clever-download.net und herzog-partner.com. Beide Domains wurden über den Anonymisierungsdienst GoDaddy registriert.

Quelle und weitere Infos: branchenbuchverzeichnis.info

Die beiden Webseiten clever-download.net und herzog-partner.com wurden nicht nur über den gleichen Dienst registriert, sondern liegen auch auf der selben IP-Adresse 97.74.215.60.

Verschickt werden die Rechnungen per Post aus der Schweiz. Bei den angegebenen Anschriftten in den PDF-Schreiben handelt es sich jeweils um einen Büroservice, bei dem auch ein Weiterleitungsdienst angeboten und betrieben wird.

Das trifft auch für die Adresse in Neuseeland des Directors Michael Leyden von der WEB NET AG CO. zu. Auch dort befindet sich wieder nur ein Weiterleitungsdienst:

24B MOOREFIELD RD.
WELLINGTON NEW ZEALAND X 6037

Quelle: Privatebox

Sind Sie betroffen? Haben Sie auch so eine Rechnung erhalten? Dann sollten Sie sich die Tipps der Verbraucherzentralen zu Herzen nehmen.

  • Zahlen Sie nicht!
  • Bleiben Sie stur!
  • Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

PS: Auch die folgende, in den Schreiben enthaltene, Drohung ist Unsinn.

Sollte ein Dritter Ihren Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift missbraucht haben, so teilen Sie uns dies bitte mit,
damit wir strafrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen (IP-Adresse usw.) weiterleiten können.

Das können Sie getrost ignorieren. Bevor so etwas in Frage kommt, wird wohl eher ein Fäustle aus dem Firmenbriefkasten kommen.

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Nigeria-Connection: Polizei ruft zur Vorsicht auf

Montag, 08. Februar 2010

Bislang beschränkte sich die Kommunikation bei dem sogenannten Nigeriabetrug in den meisten Fällen auf elektronische Post. Inzwischen sollen die Betrüger ihre Opfer auch immer häufiger per Fax ansprechen.

Bei dieser bekannten Masche des Betrugs wurden die Empfänger in der Regel per E-Mail kontaktiert und auf diesem Wege gebeten, eine Vorleistung für ein angebliches Millionenerbe zu überweisen. In den frei erfundenen Geschichten der Betrüger heißt es häufig, dass ein Verstorbener Geld in Millionenhöhe auf einer Bank deponiert habe.

Der Empfänger dieser betrügerischen E-Mails soll sodann als Erbe in das Spiel kommen. Den angepriesenen Betrag will man anschließend gerecht aufteilen. Sollten die Opfer dieses Betrugs tatsächlich dazu einwilligen, die Rolle des Erben zu übernehmen, so gehen wenig später Geldforderungen ein.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Dicke Post aus Petersberg – Dubiose Telefonrechnungen aus Deutschland

Montag, 08. Februar 2010

Eine Firma mit dem wohlklingenden Namen «Roxborough Management Inc» verschickt nun auch Schweizern gesalzene Rechnungen für angebliche Sextelefonate. In Deutschland ist die dubiose Firma schon lange bekannt, allerdings unter stetig wechselndem Namen.

Der Name tönte hochtrabend: «Roxborough Management Inc» stand in fetten Lettern auf dem Brief, den der junge Aargauer F.Z. am 28. September 2009 aus dem deutschen Petersberg erhielt. Das Couvert enthielt dicke Post. Für einen Telefonanruf, den F.Z. am 19. November 2007 auf eine service-pflichtige Nummer getätigt haben soll, verlangte die Firma mit «freundlichen Grüssen» die stolze Summe von 170 Franken. Unterzeichnet war das merkwürdige Schreiben von einem «Director» Nadhif A. Mussa.

Da F.Z. auf dieses Schreiben nicht reagierte, kam knappe zwei Wochen später schon wieder ein Brief aus Petersberg, diesmal mit der Forderung von 240 Franken.

quelle : nzz.ch, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber drupal.acradewelten.eu

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Betrügerische Forderungen der Firma Webbatec Ltd.

Donnerstag, 04. Februar 2010

Betrügerische Forderungen der Firma Webbatec Ltd.

Seit einigen Tagen berichten User in verschiedenen Foren von unberechtigten Forderungen, die sie von einer Firma Webbatec Ltd. erhalten haben. Dabei soll es sich um offene Beträge aus lange zurückliegenden Reisebuchungen für Vitalis-Reisen in die Türkei handeln.

… eine Zahlungsaufforderung einer Firma WEBBATEC Limited ins Haus, Sitz in UK. Diese droht mir mit rechtlichen Schritten falls ich nicht innerhalb 1 Woche die Buchungsgebühr (98.-€) von April 2008 bezahle.

Webbatec Limited
Postfach 77
A-6851 Dornbirn Österreich
Gesch.-Führer: Dimitri Schostakowitsch
Tel.: +49 (0) 900 5105374

Quelle: gorgeous123.blog.de

Offensichtlich nutzt die Firma Webbatec Ltd. alte Datensätze von Vitals-Reisen, einem Reiseunternehmen, das anscheinend nicht mehr existent ist. Die Firmendomain vitalis-reisen.com leitet inzwischen um auf google.at.

Merkwürdigkeiten gibt es wieder einmal mehr als genug. Die Firma Webbatec Ltd. wurde erst Mitte November 2009 im britischen Handelsregister eingetragen unter der Company No. 07078946. Dagegen kennt das britische Handelsregister den angeblichen Geschäftsführer nicht. Komisch ist auch, dass die englische Firma Webbatec Ltd. als Kontaktmöglichkeiten nur ein österreichisches Postfach und eine deutsche Mehrwert-Rufnummer zur Verfügung stellt. Die angegebene teure 0900-Telefonnummer sollte man aber keinesfalls anrufen, weil dadurch nur unnötige Kosten verursacht werden. Hierdurch sollen die Empfänger der Schreiben wohl zusätzlich abgezockt werden. Damit auf die betrügerische Masche möglichst viel Opfer zur Zahlung bewegt werden, sind auch gleich Forentrolle unterwegs um noch mehr Ängste zu schüren.

… dann kam die 2.Mahnung mit Androhung das ein Mitarbeiter am 26.01.2010 vor Ort wäre. Ja Ja dachte ich mir und wahrhaftig war es dann auch so.

Quelle: gorgeous123.blog.de

Das ist natürlich völliger Unsinn. Kein Geschäftsmann käme auf die Idee wegen läppischer 98,- Euro kreuz und quer durch halb Europa zu reisen.

Lassen Sie sich von diesen unsubstanzierten Forderngen nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht.
Befördern Sie solche emails und Schreiben dorthin, wo sie hingehören – in den Müll.

[antiabzockenet]

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