Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,
Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).
Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:
Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
…stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
…die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.
Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de
Verbraucherschützer warnen vor dem Internetportal Top-of-Software.de. Es lockt mit Gratis-Software Kunden in eine teure-Abofalle. Wer nicht zahlt, bekommt es mit einem berüchtigten Abmahnanwalt zu tun.
Top-of-software.de wird von der Mainzer Antassia GmbH betrieben. Wer der Chef ist, ist aus dem Impressum nicht zu ersehen. Wenn man aber im so genannten Whois nachprüft, wer hinter der Domain “top-of-software.de” steckt, stößt man auf die E-Mail-Adresse von Alexander Varin. Das deckt sich mit dem Handelsregistereintrag, in dem Varin als Geschäftsführer genannt wird.
Alexander Varin ist laut Antiabzocknet und anderen Verbraucherschutz-Seiten für Michael Burat tätig, der als Mitglied des so genannten Frankfurter Zirkels hinter zahlreichen Abzock-Seiten stecken soll. …
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Wer nicht bezahlt, bekommt es mit dem bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank zu tun. Tank trieb unter anderem auch für Opendownload.de offene Rechnungen ein. Jetzt mahnt er im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an. …
Schon seit mehreren Jahren ist Olaf Tank als Eintreiber von Abzockern bekannt. Sein zweifelhaftes Image hat Olaf Tank insbesondere durch das Engagement für die Brüder Schmidtlein kontinuierlich verschlechtern können. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Sowohl am schlechtem Ruf von Olaf Tank als auch an der Zusammenarbeit mit Andreas und Manuel Schmidtlein. Hinter der Abzocke der Antassia GmbH stecken als Hintermänner keine Geringeren als die Brüder Schmidtlein. Anscheinend gibt es zwischen den Schmidtleins und Michael Burat eine Kooperation. Immerhin ist der für die Antassia GmbH tätige Strohmann Geschäftsführer Alexander Varin ein Cousin von Michael Burats als Strohmann Geschäftsführer eingesetzten Villiam Adamca. Von dort soll Alexander Varin an die Schmidtlein vermittelt worden sein, wie aus Beiträgen in Foren und Insiderberichten zu entnehmen ist. Diese Indizien lassen vermuten, dass auch die Brüder Schmidtlein inzwischen ein Teil des Frankfurter Kreisels sein dürften.
Bislang beschränkte sich die Kommunikation bei dem sogenannten Nigeriabetrug in den meisten Fällen auf elektronische Post. Inzwischen sollen die Betrüger ihre Opfer auch immer häufiger per Fax ansprechen.
Bei dieser bekannten Masche des Betrugs wurden die Empfänger in der Regel per E-Mail kontaktiert und auf diesem Wege gebeten, eine Vorleistung für ein angebliches Millionenerbe zu überweisen. In den frei erfundenen Geschichten der Betrüger heißt es häufig, dass ein Verstorbener Geld in Millionenhöhe auf einer Bank deponiert habe.
Der Empfänger dieser betrügerischen E-Mails soll sodann als Erbe in das Spiel kommen. Den angepriesenen Betrag will man anschließend gerecht aufteilen. Sollten die Opfer dieses Betrugs tatsächlich dazu einwilligen, die Rolle des Erben zu übernehmen, so gehen wenig später Geldforderungen ein.
Seit einigen Tagen berichten User in verschiedenen Foren von unberechtigten Forderungen, die sie von einer Firma Webbatec Ltd. erhalten haben. Dabei soll es sich um offene Beträge aus lange zurückliegenden Reisebuchungen für Vitalis-Reisen in die Türkei handeln.
… eine Zahlungsaufforderung einer Firma WEBBATEC Limited ins Haus, Sitz in UK. Diese droht mir mit rechtlichen Schritten falls ich nicht innerhalb 1 Woche die Buchungsgebühr (98.-€) von April 2008 bezahle.
Offensichtlich nutzt die Firma Webbatec Ltd. alte Datensätze von Vitals-Reisen, einem Reiseunternehmen, das anscheinend nicht mehr existent ist. Die Firmendomain vitalis-reisen.com leitet inzwischen um auf google.at.
Merkwürdigkeiten gibt es wieder einmal mehr als genug. Die Firma Webbatec Ltd. wurde erst Mitte November 2009 im britischen Handelsregister eingetragen unter der Company No. 07078946. Dagegen kennt das britische Handelsregister den angeblichen Geschäftsführer nicht. Komisch ist auch, dass die englische Firma Webbatec Ltd. als Kontaktmöglichkeiten nur ein österreichisches Postfach und eine deutsche Mehrwert-Rufnummer zur Verfügung stellt. Die angegebene teure 0900-Telefonnummer sollte man aber keinesfalls anrufen, weil dadurch nur unnötige Kosten verursacht werden. Hierdurch sollen die Empfänger der Schreiben wohl zusätzlich abgezockt werden. Damit auf die betrügerische Masche möglichst viel Opfer zur Zahlung bewegt werden, sind auch gleich Forentrolle unterwegs um noch mehr Ängste zu schüren.
… dann kam die 2.Mahnung mit Androhung das ein Mitarbeiter am 26.01.2010 vor Ort wäre. Ja Ja dachte ich mir und wahrhaftig war es dann auch so.
Das ist natürlich völliger Unsinn. Kein Geschäftsmann käme auf die Idee wegen läppischer 98,- Euro kreuz und quer durch halb Europa zu reisen.
Lassen Sie sich von diesen unsubstanzierten Forderngen nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht.
Befördern Sie solche emails und Schreiben dorthin, wo sie hingehören – in den Müll.
Vorgang: Die Abofalle gehört wohl zu den bekanntesten und häufigsten Abzockmaschen im Internet. Besonders dreist ist, wenn ahnungslose User gar nicht direkt die entsprechende Internetseite besuchen, sondern über Werbe-Links auf die Website gelockt werden und man sie im Glauben lässt, das Angebot sei kostenlos. Diese Methode trifft u. a. auch auf die Seite online-downloaden.de zu, die OpSec Security in diesem Monat mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ auszeichnet.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Verbrauchermeldungen zufolge werden ahnungslose User durch Werbe-Links zu kostenlosen Downloads verschiedener Softwareprogramme, die sie zum Beispiel über ihren E-Mail-Account erhalten, auf die Website online-downloaden.de gelockt. Durch die direkte Weiterleitung zu dieser Seite merken sie gar nicht, dass sie sich auf einmal auf einer Homepage mit einem kostenpflichtigen Angebot befinden. Erst nachdem sie die gewünschte Software herunter geladen hatten, erfuhren die betroffenen Nutzer, dass sie ein Jahresabo für 84 Euro (sieben Euro im Monat) abgeschlossen haben. Ein Widerruf der Mitgliedschaft wurde nach Aussagen der User von der Firma abgelehnt mit der Begründung, dass durch den Download bereits eine Leistung erbracht wurde und damit das Widerrufsrecht erloschen sei. Stattdessen erhielten die Nutzer Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Klageandrohungen. Insgesamt geht der Betreiber äußerst geschickt vor, um Verbraucher in eine Abofalle zu locken. So weist er auf der Startseite deutlich sichtbar auf die anfallenden Gebühren von sieben Euro pro Monat hin. Die User aber, die über einen Werbe- bzw. Downloadlink auf die Seite gelangen, sehen den Hinweis gar nicht, da sie direkt auf der Anmeldeseite landen, auf der nur sehr klein auf die Kosten hingewiesen wird. Abgesehen von dieser fiesen Masche ist es natürlich auch dreist, Geld zu fordern für das Downloaden von Software, die Hersteller normalerweise kostenfrei zur Verfügung stellen.
In verschiedenen Foren meldeten sich in den letzten Tagen wieder vermehrt Opfer der Abzockseite Online-Downloaden.de zu Wort. Auch die Redaktion erhielt per email den Hinweis eines betroffenen Users, dass Zahlungsaufforderungen für Online-Downloaden de verschickt wurden. Nun versucht die neue Firma OFA Online Factoring GmbH die Forderungen einzutreiben. Zahlungen sollen jetzt auf das ebenfalls neue Konto der OFA Online Factoring GmbH geleistet werden. Die neue Bankverbindung lautet:
* OFA Online Factoring GmbH
Konto 154548200
BLZ :20070024
Deutsche Bank AG
Die Firma OFA Online Factoring GmbH ist noch recht neu, denn sie wurde erst im Dezember 2009 im Handelsregister eingetragen.
Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.
Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).
Auch die Hinweise, “mehrere” Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt.
Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:
Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.
[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak" eingetrieben.]
„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”
Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.
Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.
Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Wie man bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein lesen kann, hat sich nun die TRC Telemedia einen neuen Namen zu gelegt und versendet nun unter den Namen Pepper United S.R.O neue Rechnungen die nach wie vor immer noch genau so aussehen wie die Rechnungen unter den anderen Firmen Namen mit selben Sitz in Petersberg wo auch nur ein Briefkasten haengen wird aber mehr auch nicht.
Hier die uns bekannten Namen in chronologischer Reihenfolge:
1.) TRC Telemedia AG
2.) MB Direct Phone Ltd.
3.) Roxborough Management Inc.
4.) und nun: Pepper United S.R.O.
S.R.O. steht im Übrigen für “Spolo?nos? s ru?ením obmedzeným”, die slowakische Bezeichnung für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Zusätzlich jetzt mit dreisten Drohungen mit Gerichtsverfahren “negativen Einträgen” und weiteren Maßnahmen.