Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf –
In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor gefälschten Mahnschreiben, die angeblich von der GEZ kommen sollen. Mit dem Briefkopf der GEZ und einer Postfachadresse in Cottbus versucht ein Betrüger Geld einzutreiben. Wie ein schlechter Scherz liest sich das Schreiben, das in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Sachsen – Anhaltiner landete. In dem Mahnschreiben werden die Adressaten aufgefordert, noch angeblich ausstehende Rundfunkgebühren in Höhe von 115,75 Euro auf ein Konto der Deutschen Kreditbank Berlin zu überweisen. Um die Forderung zu unterstreichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, sollte der geforderte Betrag nicht bald überwiesen sein. Mittlerweile laufen die Ermittlungen der Polizei wegen Betruges. Bei den Mahnschreiben handelt es sich eindeutig um Fälschungen, das angegebene Konto läuft auf eine Privatperson. Wer einen solchen Brief erhalten oder den geforderten Betrag bereits überwiesen hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Neu ist diese betrügerische Masche nicht. Bereits im November 2009 wurde über die Abzocke mit falschen Mahnbriefen der GEZ berichtet.
Achtung, gefälschte GEZ-Mahnschreiben im Umlauf!
Drohung: "Wer nicht zahlt, bekommt Schwarz-Weiß-Gerät"
So werde in Kürze der für den Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das Farbfernsehgerät im Rahmen einer Pfändung gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät auszutauschen.
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Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf
Sonntag, 07. März 2010Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen
Sonntag, 07. März 2010Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen – Zahlreiche Saarländer haben in den vergangenen Tagen Post erhalten von „Urlaubsreisen Eva Grimmen” aus Bösel in Norddeutschland. In den Schreiben heißt es: „Sie haben tatsächlich gewonnen!” – und zwar angeblich 5000 Euro. Überreicht werden soll das Geld während einer kostenlosen Stadtrundfahrt in Luxemburg am 11. März. Doch Vorsicht: Nach übereinstimmenden Angaben mehrere Verbraucherzentralen in ganz Deutschland handelt es sich bei dem Unternehmen um eine „unseriöse Gewinnspielfirma”. Von einer Teilnahme an der Stadtrundfahrt wird abgeraten. Die Verbraucherzentrale in Hamburg führt „Urlaubsreisen Eva Grimmen” auf einer schwarzen Liste (www.vzhh.de/upload/rewrite/TexteRecht/GewinnspieleListe). Demzufolge wird die Firma als unseriös eingestuft, „weil nur eine Postfachadresse angegeben ist, zudem die Gewinnmitteilung ein Vorwand ist, die Empfänger auf eine Verkaufsveranstaltung („großes Weinfest”) zu locken und außerdem die Gewinnmitteilung nur aussagt, dass Sie gewonnen haben, aber nicht was”. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung in Bösel existiert dort nur ein Postfach, die Firma selbst habe in dem Ort keinen Sitz, … Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung
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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß
Dienstag, 09. Februar 2010Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
I. Sachverhalt
1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.……
……
6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.
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Nigeria-Connection: Polizei ruft zur Vorsicht auf
Montag, 08. Februar 2010Bislang beschränkte sich die Kommunikation bei dem sogenannten Nigeriabetrug in den meisten Fällen auf elektronische Post. Inzwischen sollen die Betrüger ihre Opfer auch immer häufiger per Fax ansprechen.
Bei dieser bekannten Masche des Betrugs wurden die Empfänger in der Regel per E-Mail kontaktiert und auf diesem Wege gebeten, eine Vorleistung für ein angebliches Millionenerbe zu überweisen. In den frei erfundenen Geschichten der Betrüger heißt es häufig, dass ein Verstorbener Geld in Millionenhöhe auf einer Bank deponiert habe.
Der Empfänger dieser betrügerischen E-Mails soll sodann als Erbe in das Spiel kommen. Den angepriesenen Betrag will man anschließend gerecht aufteilen. Sollten die Opfer dieses Betrugs tatsächlich dazu einwilligen, die Rolle des Erben zu übernehmen, so gehen wenig später Geldforderungen ein.
quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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Netzagentur: Erste Strafen wegen Telefonwerbung
Mittwoch, 03. Februar 2010Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.
Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.
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Das Schwarze Schaf im Januar 2010 für online-downloaden.de
Sonntag, 31. Januar 2010Das Schwarze Schaf im Januar 2010
Freeware-Downloads mit teuren Folgen
Anbieter: online-downloaden.de
Vorgang: Die Abofalle gehört wohl zu den bekanntesten und häufigsten Abzockmaschen im Internet. Besonders dreist ist, wenn ahnungslose User gar nicht direkt die entsprechende Internetseite besuchen, sondern über Werbe-Links auf die Website gelockt werden und man sie im Glauben lässt, das Angebot sei kostenlos. Diese Methode trifft u. a. auch auf die Seite online-downloaden.de zu, die OpSec Security in diesem Monat mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ auszeichnet.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Verbrauchermeldungen zufolge werden ahnungslose User durch Werbe-Links zu kostenlosen Downloads verschiedener Softwareprogramme, die sie zum Beispiel über ihren E-Mail-Account erhalten, auf die Website online-downloaden.de gelockt. Durch die direkte Weiterleitung zu dieser Seite merken sie gar nicht, dass sie sich auf einmal auf einer Homepage mit einem kostenpflichtigen Angebot befinden. Erst nachdem sie die gewünschte Software herunter geladen hatten, erfuhren die betroffenen Nutzer, dass sie ein Jahresabo für 84 Euro (sieben Euro im Monat) abgeschlossen haben. Ein Widerruf der Mitgliedschaft wurde nach Aussagen der User von der Firma abgelehnt mit der Begründung, dass durch den Download bereits eine Leistung erbracht wurde und damit das Widerrufsrecht erloschen sei. Stattdessen erhielten die Nutzer Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Klageandrohungen. Insgesamt geht der Betreiber äußerst geschickt vor, um Verbraucher in eine Abofalle zu locken. So weist er auf der Startseite deutlich sichtbar auf die anfallenden Gebühren von sieben Euro pro Monat hin. Die User aber, die über einen Werbe- bzw. Downloadlink auf die Seite gelangen, sehen den Hinweis gar nicht, da sie direkt auf der Anmeldeseite landen, auf der nur sehr klein auf die Kosten hingewiesen wird. Abgesehen von dieser fiesen Masche ist es natürlich auch dreist, Geld zu fordern für das Downloaden von Software, die Hersteller normalerweise kostenfrei zur Verfügung stellen.
quelle : www.das-schwarze-schaf.com
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Justizministerium: Abo-Fallen im Internet nicht bezahlen
Sonntag, 24. Januar 2010Zum ersten Mal überhaupt hat sich jetzt das Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet geäußert. Die Aussage der Justizministerin lässt dabei an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie lautet schlicht: “Nicht zahlen”.
Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist so einfach wie brutal. Die Täter stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um die Dienste nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB akzeptieren.
quelle : Computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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ct-tv : Schlecht ausgebildet? Schlecht bezahlt? Schlecht kontrolliert? – Ein Telefonwerber packt aus ( Video )
Sonntag, 17. Januar 2010Schlecht ausgebildet? Schlecht bezahlt? Schlecht kontrolliert?
Ein Telefonwerber packt aus
Die 78 jährige Ursel W. wollte eigentlich nur ein paar Lebensmittel kaufen. Im Foyer ihres Supermarktes kam es dann zur verhängnisvollen Begegnung. Der Werber eines großen Internetdienstleisters spricht Ursel W. an und bedrängt sie, einen teuren DSL-Vertrag abzuschließen, obwohl die alte Dame überhaupt keinen Computer besitzt. Was sind das für Typen, die ahnungslosen Menschen derartige Verträge aufschwätzen? Einer dieser Werber packt aus und erzählt exklusiv im ct magazin, unter welchen Bedingungen er sein Geld verdienen muss.
hr fernsehen * 5.12.09, 12:30 Uhr * 9.12.09, 0:50 Uhr * 10.12.09, 4:50 Uhr * 10.12.09, 11:00 Uhr Hintergrund Bericht : http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Schlecht-ausgebildet-Schlecht-bezahlt-Schlecht-kontrolliert-883488.html
quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu
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Banken planen Umprogrammierung fehlerhafter EC-Karten
Sonntag, 17. Januar 2010Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) plant Abhilfe für Kunden mit einer fehlerhaften EC- und Kreditkarte, die Geld im Ausland abheben wollen. In drei Wochen sollen zunächst an zentralen Stellen in Sparkassen und Landesbanken Terminals stehen, an denen ein Update der betroffenen Karten vorgenommen werden soll, teilt der DSGV mit. Der Update-Vorgang, der wenige Sekunden benötige, werde von Mitarbeitern der Sparkassen und Landesbanken durchgeführt. Später soll das Update auch an den 25.700 Geldautomaten der Geldinstitute möglich sein.
Für die ebenfalls von dem Problem betroffenen Postbank-Kunden sollen Ende Februar umgerüstete Geldautomaten bereitstehen, die fehlerhaft programmierte Karten automatisch reparieren.
quelle : heise.de
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Wie Aemter den Hilfesuchenden das Wort im Munde verdrehen
Freitag, 15. Januar 2010Immer oefter sind Menschen auf Hilfe durch die Aemter angewiesen, und leider immer oefter nicht ohne Probleme und Hindernissen.
So arbeitet SoS Kinderdorf e.V. auch mit den Aemtern zusammen, man ist erst einmal eh verwirrt wer wo was nun mit wem zusammen arbeitet und wo man den hin muss, bei Problemen anfragen wird man meist immer an x verschiedenen stellen verwiesen und weisst die Verantwortungen von sich.
Zuvor kaempft man damit die Leberspannerin eine Ausbildung machen kann und das auch nicht ohne Hindernisse, den vom Amt bzw. Frau H. aus Kerken heisst es das die Lebenspartnerin zu hause zu bleiben hat, ( mhh gut warum Sitz die Dame den dann dort, und nicht ihr Mann ? Oo ) nach Monaten hin und her klappt es dann.
Dann wer kennt es nicht der Vermieter haette gerne das Geld direkt vom Amt ueberwiesen bekommen, klar kann man natuerlich verstehen, sollte auch kein Problem sein, denkt man.
Die Dame vom Amt Frau K. erklaert das es so etwas nicht gibt und auch nicht gemacht wird, nicht schlecht wurde dann gestaunt als im Januar weniger Geld auf dem Konto zur unterstuetzung da war, nach dem Anruf beim Amt, ( Frau K. war leider selber mal wieder nicht zu erreichen) teilte eine Kollegin mit das , das Geld fuer die Miete direkt an den Vermieter ueberwiesen wurde Oo
Wie jetzt, erst heisst es nein und dann macht man es doch, gut stoert natuerlich nicht wenn der bittere Geschmack nicht noch da waere, den meines Wissens nach muss man eine Abtretungserklaerung vorher unterschreiben was das Amt dazu berechtigt, dass das Geld an den Vermieter zu ueberweisen ist.
Nun bekommt man ein schreiben gerichtet an den Herrn des Hauses und will unterstellen das die Lebenspartnerin erzaehlt haette der Mann waere mit der Pflege der Kinder ueberfordert, dumm wenn beide und die Familien Hilfe davon aber nichts wissen das so etwas in den Gespaechen zu Wort gekommen ist.
Auch muss man sich als Schmarotzer betiteln lassen und Arbeitsfaul, das duerfen sich die Aemter in Kerken und das SoS Kinderdorf e.V. ( Bearbeiter Herr W. ) scheinbar erlauben und der dumme ” Schmarotzer ” muss sich das gefallen lassen.
Gut scheinbar kann man wohl auch Vertraege und Vereinbarungen die man gemacht hat das die Lebenspartnerin Haushaltevorstand ist, einfach ignorieren ohne eine weitere Unterschrift.
Auch hat scheinbar Herr W. vom SoS Kinderdorf e.V. einen Doktor gemacht das er aus Tumoren lieber normale Schwellungen machen kann, die nur mehrfach versehentlichen mit Dringlichkeit herausoperiert wurden, die Untersuchungen ob es gestreut hat war dann scheinbar auch nur ein versehen, auch koennen scheinbar normale Schwellungen seit neustem auch umschlagen, hut ab wir haben tolle Mediziner scheinbar in den Aemtern sitzen.
SoS Kinderdorf e.V. und der dumme ” Schmarotzer ” rufen bei der Caritas an um einen Termin zu machen fuer Taetigkeiten, nur gibt es ein Schwer Herzkrankenkind in der Familie wo ein Termin fuer die naechste Untersuchung anliegt um festzustellen ob das Kind nun bald die Kuenstliche Herzklappe bekommt oder ob es noch etwas Zeit hat bis zu dieser OP, aber nein Herr W. vom SoS Kinderdorf e.V. will einen Termin genau an diesem Tag machen, dann mit dringlicher bitte das doch bitte nicht auf diesen Wichtigen Termin zu setzten, macht man einfach einen Termin zum 14.01 gut und das wo man es am 13.01.2010 weiss aber auch am 14.01.2010 schon bereits ein Termin hat und gesagt bekommt von Herrn W. von SoS Kinderdorf e.V. das man dann halt schauen soll das irgend wie zu schaffen, habe zwar noch kein Fliegendes Auto gesehen das man das innerhalb von 20 Minuten zu schaffen, aber da fragt man sich ja warum scheisst man nicht auf die Gesundheit des Kindes, und macht einfach dann Termin, bzw. warum sagt man der Familie ueberhaupt noch die Termine, wenn das SoS Kinderdorf e.V. und das Amt aus Kerken eh Termine einfach bestimmen koennen,. dann muss die Familie oder der die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat doch besser hell sehen koennen, und die Termine durch die Glaskugel sehen koennen.
Auch kann Herr W. vom SoS Kinderdorf e.V. zu verstehen geben, dass das Schwer herzkranke Kind nur eine unnoetige Belastung darstellt, ich wage aber zu bezweifeln das damals das ungeborenes Kind die Wahl hatte Gesund oder Herzkrank mit mehren OPs zu waehlen, und was genau soll das “das Schwer herzkranke Kind nur eine unnoetige Belastung” heissen ?
Halten wir fest Aemter bzw. auch das SoS Kinderdorf e.V. darf Leute als ” Schmarotzer ” betiteln,
sie duerfen Termine einfach vereinbaren obwohl sie Kenntnis davon haben das wichtige Termine anstehen,
sie duerfen Unterstellungen machen,
sie duerfen einfach was was ihnen zugute kommt erzahlen wo drueber noch nie ein Wort gefallen war,
sie duerfen Vertraege wo man drum gekaempft hat ohne wissen des Vertragspartners, einfach Ignorieren,
sie Interessiert die Gesundheit nicht ?
Ob das im sinne des Erfinders ist und im sinne von SoS Kinderdorf e.V.( Die Zwecke des Vereins sind als gemeinnuetzig und besonders foerderungswuerdig anerkannt ), ich wage es zu bezweifeln das solche Leute genau das machen was man eigentlich erwarten sollte, und das waere helfen ohne Beleidigung, Unterstellung, Schikane und Provokation, aber vielleicht ist genau das, das Ziel, um kuerzungen bei den Empfaengern zu erreichen.
Ob das Provesionsmaessig dann berechnet wird ?
Ich denke auch dort ist Abhilfe und Nachbesserung dringend erforderlich, aber vielleicht ist auch nicht jedes Amt so und es sind nur ganz kleine ausnahmen, was sicherlich ertraeglicher waere, aber ich treffe dort auf kein Verstaendnis, wie und warum man sich das erlauben kann, zu mal man ja auf langer Sicht etwas erzielen moechte und nicht nur fuer paar Monate und dann wieder genau da steht wo man bereits stand.
Fuer 2010 kann ich da nur hoffen das dort noch einiges nach gearbeitet wird.
Einige interessantes ueber so etwas findet man bei konsumer.info ( klick mich )
Auch sehr interessant ist die Seite : anwaelte-gegen-hartz4.de ( klick mich )