Mit ‘Kinder’ getaggte Artikel

Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Dienstag, 09. Februar 2010

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Nutzer melden Kinderpornographie immer häufiger

Montag, 08. Februar 2010

Die vom Provider-Verband Eco betriebene Internet-Beschwerdestelle, bei der Nutzer illegale Inhalte melden können, ist im vergangenen Jahr 5.987 Beschwerden nachgegangen.

Beanstandet wurden Inhalte wie Kinderpornografie, extreme Gewaltdarstellungen oder antidemokratische Propaganda. Die meisten Beschwerden gingen dabei zum Usenet ein (3.018 Beschwerden), dicht gefolgt von über Inhalte auf Webseiten (2.687). Das teilte der Eco heute mit.

In 49 Prozent der Fälle handelte es sich um Darstellungen von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, rund 40 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Kinderpornografie. Im Bereich der Webseiten sei außerdem ein signifikanter Anstieg der Beschwerden über kinderpornografische Inhalte zu verzeichnen.

Im Gegensatz dazu ist das Beschwerde aufkommen über politisch extremistische Inhalte im Jahr 2009 weiter rückläufig gewesen. Der Anteil liegt im Jahr 2009 lediglich bei 5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2009 eine deutliche Steigerung der Beschwerde zahl um 19 Prozent. Diese Zahl deutet darauf hin, dass die Meldebereitschaft bei den Internetnutzern steigt. Auf einen Anstieg oder Abnahme der jeweiligen illegalen Inhalte im Internet lassen die aktuellen Zahlen aber nicht schließen.

Beschwerden, die bei der Internet-Beschwerdestelle eingehen, werden zunächst einer umfassenden juristischen Prüfung unterzogen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Wie Aemter den Hilfesuchenden das Wort im Munde verdrehen

Freitag, 15. Januar 2010

Immer oefter sind Menschen auf Hilfe durch die Aemter angewiesen, und leider immer oefter nicht ohne Probleme und Hindernissen.
So arbeitet SoS Kinderdorf e.V. auch mit den Aemtern zusammen, man ist erst einmal eh verwirrt wer wo was nun mit wem zusammen arbeitet und wo man den hin muss, bei Problemen anfragen wird man meist immer an x verschiedenen stellen verwiesen und weisst die Verantwortungen von sich.

Zuvor kaempft man damit die Leberspannerin eine Ausbildung machen kann und das auch nicht ohne Hindernisse, den vom Amt bzw. Frau H. aus Kerken heisst es das die Lebenspartnerin zu hause zu bleiben hat, ( mhh gut warum Sitz die Dame den dann dort, und nicht ihr Mann ? Oo ) nach Monaten hin und her klappt es dann.

Dann wer kennt es nicht der Vermieter haette gerne das Geld direkt vom Amt ueberwiesen bekommen, klar kann man natuerlich verstehen, sollte auch kein Problem sein, denkt man.
Die Dame vom Amt Frau K. erklaert das es so etwas nicht gibt und auch nicht gemacht wird, nicht schlecht wurde dann gestaunt als im Januar weniger Geld auf dem Konto zur unterstuetzung da war, nach dem Anruf beim Amt, ( Frau K. war leider selber mal wieder nicht zu erreichen) teilte eine Kollegin mit das , das Geld fuer die Miete direkt an den Vermieter ueberwiesen wurde Oo
Wie jetzt, erst heisst es nein und dann macht man es doch, gut stoert natuerlich nicht wenn der bittere Geschmack nicht noch da waere, den meines Wissens nach muss man eine Abtretungserklaerung vorher unterschreiben was das Amt dazu berechtigt, dass das Geld an den Vermieter zu ueberweisen ist.

Nun bekommt man ein schreiben gerichtet an den Herrn des Hauses und will unterstellen das die Lebenspartnerin erzaehlt haette der Mann waere mit der Pflege der Kinder ueberfordert, dumm wenn beide und die Familien Hilfe davon aber nichts wissen das so etwas in den Gespaechen zu Wort gekommen ist.
Auch muss man sich als Schmarotzer betiteln lassen und Arbeitsfaul, das duerfen sich die Aemter in Kerken und das SoS Kinderdorf e.V. ( Bearbeiter Herr W. ) scheinbar erlauben und der dumme ” Schmarotzer ” muss sich das gefallen lassen.
Gut scheinbar kann man wohl auch Vertraege und Vereinbarungen die man gemacht hat das die Lebenspartnerin Haushaltevorstand ist, einfach ignorieren ohne eine weitere Unterschrift.

Auch hat scheinbar Herr W. vom SoS Kinderdorf e.V. einen Doktor gemacht das er aus Tumoren lieber normale Schwellungen machen kann, die nur mehrfach versehentlichen mit Dringlichkeit herausoperiert wurden, die Untersuchungen ob es gestreut hat war dann scheinbar auch nur ein versehen, auch koennen scheinbar normale Schwellungen seit neustem auch umschlagen, hut ab wir haben tolle Mediziner scheinbar in den Aemtern sitzen.

SoS Kinderdorf e.V. und der dumme ” Schmarotzer ” rufen bei der Caritas an um einen Termin zu machen fuer Taetigkeiten, nur gibt es ein Schwer Herzkrankenkind in der Familie wo ein Termin fuer die naechste Untersuchung anliegt um festzustellen ob das Kind nun bald die Kuenstliche Herzklappe bekommt oder ob es noch etwas Zeit hat bis zu dieser OP, aber nein Herr W. vom SoS Kinderdorf e.V. will einen Termin genau an diesem Tag machen, dann mit dringlicher bitte das doch bitte nicht auf diesen Wichtigen Termin zu setzten, macht man einfach einen Termin zum 14.01 gut und das wo man es am 13.01.2010 weiss aber auch am 14.01.2010 schon bereits ein Termin hat und gesagt bekommt von Herrn W. von SoS Kinderdorf e.V. das man dann halt schauen soll das irgend wie zu schaffen, habe zwar noch kein Fliegendes Auto gesehen das man das innerhalb von 20 Minuten zu schaffen, aber da fragt man sich ja warum scheisst man nicht auf die Gesundheit des Kindes, und macht einfach dann Termin, bzw. warum sagt man der Familie ueberhaupt noch die Termine, wenn das SoS Kinderdorf e.V. und das Amt aus Kerken eh Termine einfach bestimmen koennen,. dann muss die Familie oder der die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat doch besser hell sehen koennen, und die Termine durch die Glaskugel sehen koennen.

Auch kann Herr W. vom SoS Kinderdorf e.V. zu verstehen geben, dass das Schwer herzkranke Kind nur eine unnoetige Belastung darstellt, ich wage aber zu bezweifeln das damals das ungeborenes Kind die Wahl hatte Gesund oder Herzkrank mit mehren OPs zu waehlen, und was genau soll das “das Schwer herzkranke Kind nur eine unnoetige Belastung” heissen ?

Halten wir fest Aemter bzw. auch das SoS Kinderdorf e.V. darf Leute als ” Schmarotzer ” betiteln,
sie duerfen Termine einfach vereinbaren obwohl sie Kenntnis davon haben das wichtige Termine anstehen,
sie duerfen Unterstellungen machen,
sie duerfen einfach was was ihnen zugute kommt erzahlen wo drueber noch nie ein Wort gefallen war,
sie duerfen Vertraege wo man drum gekaempft hat ohne wissen des Vertragspartners, einfach Ignorieren,
sie Interessiert die Gesundheit nicht ?

Ob das im sinne des Erfinders ist und im sinne von SoS Kinderdorf e.V.( Die Zwecke des Vereins sind als gemeinnuetzig und besonders foerderungswuerdig anerkannt ), ich wage es zu bezweifeln das solche Leute genau das machen was man eigentlich erwarten sollte, und das waere helfen ohne Beleidigung, Unterstellung, Schikane und Provokation, aber vielleicht ist genau das, das Ziel, um kuerzungen bei den Empfaengern zu erreichen.
Ob das Provesionsmaessig dann berechnet wird ?

Ich denke auch dort ist Abhilfe und Nachbesserung dringend erforderlich, aber vielleicht ist auch nicht jedes Amt so und es sind nur ganz kleine ausnahmen, was sicherlich ertraeglicher waere, aber ich treffe dort auf kein Verstaendnis, wie und warum man sich das erlauben kann, zu mal man ja auf langer Sicht etwas erzielen moechte und nicht nur fuer paar Monate und dann wieder genau da steht wo man bereits stand.

Fuer 2010 kann ich da nur hoffen das dort noch einiges nach gearbeitet wird.

Einige interessantes ueber so etwas findet man bei konsumer.info ( klick mich )

Auch sehr interessant ist die Seite : anwaelte-gegen-hartz4.de ( klick mich )

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Warnung vor Online-Adventskalendern für Kinder

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Seit über 100 Jahren erfreuen Adventskalender Kinder, neuerdings auch im Internet. Hinter den Online-Türchen verbergen sich allerdings oft keine guten Ratschläge oder Süßigkeiten, sondern Gewinnspiele.

Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen wie Play-Station 3 und PC-Spielen angelockt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Dutzend Internet-Adventskalender für Kinder, unter anderem jene von Bravo, Micky Maus, Polly Pocket und Wendy, unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und was mit ihren Angaben geschieht.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reicht es für eine Gewinnbenachrichtigung völlig aus, nach der E-Mail-Adresse und unter Umständen einem Kennwort zu fragen. Doch häufig, so das Ergebnis der Stichprobe, nutzen Firmen die Unerfahrenheit und Spielfreude von Kindern aus, um an mehr personenbezogenen Daten zu gelangen.

Dass man mit Minimalangaben an einem Gewinnspiel teilnehmen kann, bestätigten lediglich zwei der untersuchten Kalender (Pombaer.de und Wendy.de). Bei den zehn anderen Kandidaten müssen Kinder zusätzlich mindestens Vor- und Zuname sowie ihre Anschrift angeben. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

….

…..

Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW: Die meisten Kinderadventskalender ermuntern die Teilnehmer zu einer unkritischen Weitergabe ihrer Daten. Auf diese Weise werden die jungen Nutzer verführt, möglichst viel von sich preiszugeben.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Fest- und Feiertage : Gabenbringer mit Rauschebart

Sonntag, 06. Dezember 2009

Am Vorabend des Nikolaustags stellen Kinder ihre blank geputzten Schuhe vor die Tür, in der Hoffnung, vom Nikolaus mit Apfel, Nuss und Mandelkern beschenkt zu werden. Manche fürchten allerdings auch seinen Besuch. Besonders wenn der unheimliche Gehilfe dabei ist, Knecht Ruprecht.

Früher war das anders, da kam der gütige Mann mit dem langen Bart und Bischofsstab zu den Erwachsenen, um ihnen die Leviten zu lesen. Grundlage für den Nikolaus-Kult in Deutschland war der Brauch des “Bischofsspieles”, das in mittelalterlichen Klosterschulen seit dem 6. Jahrhundert immer am 6. Dezember gefeiert wurde.

quelle : br-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Das MG Blog Team wuenscht allen Lesern und Blogs einen schoenen 2. Advent

Smilie by GreenSmilies.com

und frohen Nikolaustag.

Smilie by GreenSmilies.com

Und wer seinen Wunschzettel noch nicht abgeschickt hat sollte das nun tuen .

Smilie by GreenSmilies.com

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Intimste Daten tausender Kinder offen im Netz

Samstag, 05. Dezember 2009

Private Daten von tausenden Kindern und Jugendlichen waren auf dem Kinderportal haefft.de für jeden Interessierten frei zugänglich, berichtet der Chaos Computer Club (CCC). In dem Social Network tauschen Schüler Informationen wie Fotos, Adressen, Freunde, Hobbies, Vorlieben und private Nachrichten untereinander aus – ein passwortgeschütztes Zugangskonto vorausgesetzt.

Doch laut CCC konnte jeder ohne Mühe und Kenntnis eines Passworts alle hinterlegten Daten der Schüler einsehen, sich als angemeldetes Kind ausgeben und als solches in der Community agieren. Selbst die Administrationskonten der Plattform sollen frei zugänglich gewesen sein.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

White IT: Bündnis gegen Kinderpornographie startet

Donnerstag, 03. Dezember 2009

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat gemeinsam mit zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen ein Bündnis zum Kampf gegen Kinderpornographie vereinbart.

Schünemann unterzeichnete am Freitag in Berlin mit IT-Firmen, Verbänden der IT-Wirtschaft, Opferschutzverbänden, Ärztevertretern und Wissenschaftlern das Bündnis gegen Kinderpornographie – “White IT”. Die Bündnispartner verpflichten sich darin, den Kampf gegen die Kinderpornographie auf allen Ebenen aufzunehmen – durch Selbstkontrolle, technische Lösungen, Prävention und rechtliche Maßnahmen.

“Noch immer gibt es keine effektive Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Noch immer werden Kinder für die Herstellung von kinderpornographischem Material schwer missbraucht”, sagte Schünemann. Ziel des Bündnisses sei eine ganzheitliche Strategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie unter Einbeziehung vorhandener Maßnahmen von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Kostenlose” Online-Spiele, Kinder werden abgezockt

Freitag, 13. November 2009

Bei kostenlosen Online-Spielen für Kinder und Jugendliche können doch teils hohe Kosten anfallen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte, können sich Minderjährige zwar kostenlos für die Spiele anmelden. Im Spielverlauf lockten die Anbieter dann mit kostenpflichtigem Zubehör, das Spielern Vorteile verschaffe. Diese würden per Anruf bei einer 0900er Nummer oder per SMS gekauft. Zur Kasse gebeten würden über die Telefonrechnung dann die Eltern. Der Verbraucherzentrale lag nach eigenen Angaben ein Fall mit einer Rechnung über 800 Euro vor.
“Nur” Micropayment

Pro Telefonanruf zur Beschaffung des Spielzubehörs fallen nach Angaben der Verbraucherschützer bis zu zehn Euro pauschal an.

….

..

Eltern müssen nicht zahlen

Eltern sind nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht verpflichtet, die Rechnungen zu bezahlen. Da die Unternehmen bewusst darauf verzichteten zu prüfen, ob die Spieler volljährig seien und nicht kontrollierten, ob bei Minderjährigen wirklich eine Zustimmung der Eltern zur Nutzung des Spiels und der kostenpflichtigen Dienste vorliege, trügen Anbieter das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, erklärte Brigitte Sievering-Wichers, Expertin für Telekommunikation bei der baden-württembergischen Verbraucherzentrale.

Quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Aber es gibt natuerlich auch einige Browsergame Schmieden die dann mit den Eltern kollant zusammen arbeiten wenn einer der Schuetzlinge dann doch die Kosten in die Hoehe getrieben haben und man findet dort eine gute Einigung.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Virenattacke mit Kinderpornos, Der Feind in meinem Computer

Dienstag, 10. November 2009

Er verlor seinen Job, Hunderttausende Dollar, seine Freunde: Ein US-Angestellter erlebte die Hölle, weil auf seinem Rechner Kinderpornos gefunden wurden. Dabei war er unschuldig, ein Computervirus hatte seinen Rechner ferngesteuert – Experten halten den Fall für außergewöhnlich.

Michael Fiola sagt, ein Computervirus habe sein Leben zerstört, und auch das Leben seiner Frau und seiner Familie. Fiola hat Morddrohungen bekommen, seine Autoreifen wurden zerstochen, Freunde wandten sich von ihm ab, und seinen Job verlor er auch.

Auf dem Arbeitslaptop des Behördenangestellten aus dem US-Staat Massachusetts hatten Ermittler laut der Nachrichtenagentur AP Kinderpornografie gefunden. Die aber, das ist heute klar, hatte nicht Fiola auf den Rechner geladen – sondern ein Virus. Glaubt man Fachleuten, ist Michael Fiola eher ein Einzelfall. Doch der Albtraum, schuldlos und mit scheinbar erdrückenden Beweisen als vermeintlicher Pädophiler entlarvt zu werden, bekommt durch Computerviren eine neue Dimension.

quelle : computer.t-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten

Tausende Blaue Briefe vom Jugendamt

Dienstag, 03. November 2009

Ärzte und Jugendämter in NRW kontrollieren mittlerweile, welche Kinder nicht zur freiwilligen Vorsorge kommen. Mehrere tausend Mahnbriefe sind bereits verschickt worden. Wer nicht reagiert, muss mit Besuch vom Jugendamt rechnen.
Erinnerungsschreiben zur Vorsorgeuntersuchung; Rechte: WDR/ MenneBild vergrößern

Die Blauen Briefe haben einen freundlichen, aber bestimmten Ton. Sie erinnern die Eltern daran, mit ihrem Kind zu den so genannten “Us”, den Früherkennungs-Untersuchungen zu gehen. Seit August sind vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (Liga) insgesamt 17.851 solcher Briefe an Eltern mit Kindern im Alter von sechs bis zwölf Monaten verschickt worden.

quelle : wdr.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews.de

  • Share/Bookmark

Artikel die Sie auch Interessieren koennten