Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.
Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.
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Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …
Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.
Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür
Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …
Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,
Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).
Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:
Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
…stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
…die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.
Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de
Auf eine besonders dreiste Abzockmasche wurde die Redaktion hingewiesen. Betroffene des Portals clever-download.net erhalten seit wenigen Tagen Rechnungen von einem bisher unbekannten Inkassodienst Herzog & Partner Co.. Laut Anschreiben sollen für die Firma Web Net AG Co. bestehende Forderung eingezogen werden.
heute erhalten Sie Ihre Rechnung für Ihre Anmeldung auf www.clever-download.net
vom XX.02.2010 im PDF-Format. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten Tagen auf unser Konto.
Ihre Herzog & Partner Co.
Kanzlei für Zahlungsmanagement*
http://www.herzog-partner.com
Zwar gibt es die Firma WEB NET AG CO. tatsächlich und sie ist im Handelsregister von Florida eingetragen, trotzdem stinkt da etwas ganz gewaltig. Die Domain herzog-partner.com wurde erst am 04.02.2010 registriert. Bei einer Suche nach der angeblichen Kanzlei für Zahlungsmanagement findet man zwar diverse Firmen, die offensichtlich aber allesamt nichts mit dieser Gaunerei zu tun haben. Anscheinend handelt es sich bei der Angabe von Herzog & Partner Co. um ein Phantomunternehmen. Man setzt wohl bewusst eine Verwechselung mit einer Anwaltskanlei aus Nürnberg, die einen ähnlichen Namen hat.
Dass hier jemand nicht erkannt werden möchte, zeigen auch die Domaindaten von clever-download.net und herzog-partner.com. Beide Domains wurden über den Anonymisierungsdienst GoDaddy registriert.
Die beiden Webseiten clever-download.net und herzog-partner.com wurden nicht nur über den gleichen Dienst registriert, sondern liegen auch auf der selben IP-Adresse 97.74.215.60.
Verschickt werden die Rechnungen per Post aus der Schweiz. Bei den angegebenen Anschriftten in den PDF-Schreiben handelt es sich jeweils um einen Büroservice, bei dem auch ein Weiterleitungsdienst angeboten und betrieben wird.
Das trifft auch für die Adresse in Neuseeland des Directors Michael Leyden von der WEB NET AG CO. zu. Auch dort befindet sich wieder nur ein Weiterleitungsdienst:
PS: Auch die folgende, in den Schreiben enthaltene, Drohung ist Unsinn.
Sollte ein Dritter Ihren Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift missbraucht haben, so teilen Sie uns dies bitte mit,
damit wir strafrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen (IP-Adresse usw.) weiterleiten können.
Das können Sie getrost ignorieren. Bevor so etwas in Frage kommt, wird wohl eher ein Fäustle aus dem Firmenbriefkasten kommen.
Bislang beschränkte sich die Kommunikation bei dem sogenannten Nigeriabetrug in den meisten Fällen auf elektronische Post. Inzwischen sollen die Betrüger ihre Opfer auch immer häufiger per Fax ansprechen.
Bei dieser bekannten Masche des Betrugs wurden die Empfänger in der Regel per E-Mail kontaktiert und auf diesem Wege gebeten, eine Vorleistung für ein angebliches Millionenerbe zu überweisen. In den frei erfundenen Geschichten der Betrüger heißt es häufig, dass ein Verstorbener Geld in Millionenhöhe auf einer Bank deponiert habe.
Der Empfänger dieser betrügerischen E-Mails soll sodann als Erbe in das Spiel kommen. Den angepriesenen Betrag will man anschließend gerecht aufteilen. Sollten die Opfer dieses Betrugs tatsächlich dazu einwilligen, die Rolle des Erben zu übernehmen, so gehen wenig später Geldforderungen ein.
Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.
Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.
Die Verbraucherzentralen warnen vor hohen Kosten bei Kunden-Hotlines. Die vor zwei Jahren auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche habe “nicht den erhofften Erfolg gebracht”, sagte Christian Fronczak, Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der “Frankfurter Rundschau”. Noch immer müssten Anrufer viel Geld für teure Warteschleifen bezahlen, selbst wenn sie nur eine Störung etwa bei ihrem Mobilfunkservice reklamieren oder einen Flug umbuchen wollten. “Wir sind mit der Umsetzung der Standards nicht zufrieden”, betonte Fronczak. Grundsätzlich sollten erst dann Kosten entstehen, wenn die Verbraucher auch tatsächlich mit einem Berater sprächen.
Der Chaos Computer Club (CCC) will seinen Kampf gegen den Abbau der Privatsphäre verstärken. “Man könnte den Eindruck gewinnen, das einzige, was zwischen uns und dem Überwachungsstaat steht, sind die technische Inkompetenz der Überwacher und das Bundesverfassungsgericht”, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger bei der Jahrestagung des Vereins in Berlin. Diese Entwicklung müsse man zurückrollen. Rieger forderte ein Recht auf freie Kommunikation und eine “digitale Intimsphäre”.
Bei der 26. Auflage des Kongresses legt der CCC dieses Jahr einen Schwerpunkt auf Netzpolitik – in den Vorträgen geht es beispielsweise um die Sperrung illegaler Inhalte, Netzneutralität und den so genannten Hackerparagrafen, der den Umgang mit Hacker-Software unter Strafe stellt. Zur Diskussion stehen auch das Urheberrecht und die Diskussionen um das Mitmach-Lexikon Wikipedia.
Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen: bei Rente, Steuern und Geldanlage ebenso wie bei Fernsehen, Telefon, Strom, Gas, Gesundheit und Pflege.
Mit der Rechnung flatterte in den vergangenen Wochen vielen Telefonkunden eine böse Überraschung ins Haus: Telefonate über die Sparvorwahl 01056, lange Zeit einer der günstigsten Anbieter, waren plötzlich um das bis zu 75-Fache teurer geworden. Statt weniger Euro sollten die Kunden nun plötzlich hunderte Euro für Auslandstelefonate bezahlen. Das kam umso überraschender, als Telefonate über die 01056 schon seit Jahren sehr günstig waren.
Viele Betroffene fanden sich im Forum des Branchendienstes Billiger Telefonieren zusammen. Der Dienst hatte bereits im August vor Preiserhöhungen gewarnt, ebenso das Telekommunikations-Magazin Teltarif. Der Anbieter PM2 Telecommunications hat inzwischen Insolvenz angemeldet, nach einem Bericht von Teltarif geschah das bereits Mitte September, also wenige Wochen nach der Preiserhöhung.