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Samstag, 06. März 2010
Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails -
| Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,
wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann. |
Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de
Zu Proinkasso ist festzuhalten:
- Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
- Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
- Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
- Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
- Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).
Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:
- Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
- Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
- …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
- Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
- …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
- Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.
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Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de
[antiabzockenet]
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Tags:Abzocke, Aktuelle, Allgemein, antiabzocke, antiabzockenet, antiabzockenet.blogspot.com, Dienstleistung, Drohungen, E-Mails, email, Forderung, Forderungen, Gericht, Hanau, Inkasso, Kommunikation, Kunde, Kunden, Mahnschreiben, mail, mails, Nutzlos, Proinkasso, ProInkasso GmbH, Recht, Rechung, Schreiben, Spam, spammer, Stefan Straßburg, Unterlassung, Werbung
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Freitag, 05. März 2010
Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware –
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Verbraucherschützer warnen vor dem Internetportal Top-of-Software.de. Es lockt mit Gratis-Software Kunden in eine teure-Abofalle. Wer nicht zahlt, bekommt es mit einem berüchtigten Abmahnanwalt zu tun.
Top-of-software.de wird von der Mainzer Antassia GmbH betrieben. Wer der Chef ist, ist aus dem Impressum nicht zu ersehen. Wenn man aber im so genannten Whois nachprüft, wer hinter der Domain “top-of-software.de” steckt, stößt man auf die E-Mail-Adresse von Alexander Varin. Das deckt sich mit dem Handelsregistereintrag, in dem Varin als Geschäftsführer genannt wird.
Alexander Varin ist laut Antiabzocknet und anderen Verbraucherschutz-Seiten für Michael Burat tätig, der als Mitglied des so genannten Frankfurter Zirkels hinter zahlreichen Abzock-Seiten stecken soll. …
…..
Wer nicht bezahlt, bekommt es mit dem bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank zu tun. Tank trieb unter anderem auch für Opendownload.de offene Rechnungen ein. Jetzt mahnt er im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an. …
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Quelle und vollständiger Bericht: n-tv.de
Schon seit mehreren Jahren ist Olaf Tank als Eintreiber von Abzockern bekannt. Sein zweifelhaftes Image hat Olaf Tank insbesondere durch das Engagement für die Brüder Schmidtlein kontinuierlich verschlechtern können. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Sowohl am schlechtem Ruf von Olaf Tank als auch an der Zusammenarbeit mit Andreas und Manuel Schmidtlein. Hinter der Abzocke der Antassia GmbH stecken als Hintermänner keine Geringeren als die Brüder Schmidtlein. Anscheinend gibt es zwischen den Schmidtleins und Michael Burat eine Kooperation. Immerhin ist der für die Antassia GmbH tätige Strohmann Geschäftsführer Alexander Varin ein Cousin von Michael Burats als Strohmann Geschäftsführer eingesetzten Villiam Adamca. Von dort soll Alexander Varin an die Schmidtlein vermittelt worden sein, wie aus Beiträgen in Foren und Insiderberichten zu entnehmen ist. Diese Indizien lassen vermuten, dass auch die Brüder Schmidtlein inzwischen ein Teil des Frankfurter Kreisels sein dürften.
[antiabzockenet]
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Tags:Abzocke, Abzocker, Alexander Varin, Antassia GmbH, antiabzocke, antiabzockenet, boocompany.com, Content, Firma, Forderung, Forderungen, Forum, Forum.BooCompany.com, Frankfurter Kreisel, Internet, mail, Michael Burat, Olaf, Olaf Tank, Opendownload, opendownload.de, Rechnungen, Rechtsanwalt, Schmidtlein, Software, Strohmann, Tank, Top-of-Software.de, Verbraucher, Verbraucherschutz, Verbraucherschützer, Viliam Adamca, Villiam
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Sonntag, 14. Februar 2010
Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei? –
Auf eine besonders dreiste Abzockmasche wurde die Redaktion hingewiesen. Betroffene des Portals clever-download.net erhalten seit wenigen Tagen Rechnungen von einem bisher unbekannten Inkassodienst Herzog & Partner Co.. Laut Anschreiben sollen für die Firma Web Net AG Co. bestehende Forderung eingezogen werden.
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heute erhalten Sie Ihre Rechnung für Ihre Anmeldung auf www.clever-download.net
vom XX.02.2010 im PDF-Format. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten Tagen auf unser Konto.
Ihre Herzog & Partner Co.
Kanzlei für Zahlungsmanagement*
http://www.herzog-partner.com
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Zwar gibt es die Firma WEB NET AG CO. tatsächlich und sie ist im Handelsregister von Florida eingetragen, trotzdem stinkt da etwas ganz gewaltig. Die Domain herzog-partner.com wurde erst am 04.02.2010 registriert. Bei einer Suche nach der angeblichen Kanzlei für Zahlungsmanagement findet man zwar diverse Firmen, die offensichtlich aber allesamt nichts mit dieser Gaunerei zu tun haben. Anscheinend handelt es sich bei der Angabe von Herzog & Partner Co. um ein Phantomunternehmen. Man setzt wohl bewusst eine Verwechselung mit einer Anwaltskanlei aus Nürnberg, die einen ähnlichen Namen hat.
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Dass hier jemand nicht erkannt werden möchte, zeigen auch die Domaindaten von clever-download.net und herzog-partner.com. Beide Domains wurden über den Anonymisierungsdienst GoDaddy registriert.
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Quelle und weitere Infos: branchenbuchverzeichnis.info
Die beiden Webseiten clever-download.net und herzog-partner.com wurden nicht nur über den gleichen Dienst registriert, sondern liegen auch auf der selben IP-Adresse 97.74.215.60.
Verschickt werden die Rechnungen per Post aus der Schweiz. Bei den angegebenen Anschriftten in den PDF-Schreiben handelt es sich jeweils um einen Büroservice, bei dem auch ein Weiterleitungsdienst angeboten und betrieben wird.
Das trifft auch für die Adresse in Neuseeland des Directors Michael Leyden von der WEB NET AG CO. zu. Auch dort befindet sich wieder nur ein Weiterleitungsdienst:
24B MOOREFIELD RD.
WELLINGTON NEW ZEALAND X 6037
Quelle: Privatebox
Sind Sie betroffen? Haben Sie auch so eine Rechnung erhalten? Dann sollten Sie sich die Tipps der Verbraucherzentralen zu Herzen nehmen.
- Zahlen Sie nicht!
- Bleiben Sie stur!
- Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
PS: Auch die folgende, in den Schreiben enthaltene, Drohung ist Unsinn.
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Sollte ein Dritter Ihren Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift missbraucht haben, so teilen Sie uns dies bitte mit,
damit wir strafrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen (IP-Adresse usw.) weiterleiten können.
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Das können Sie getrost ignorieren. Bevor so etwas in Frage kommt, wird wohl eher ein Fäustle aus dem Firmenbriefkasten kommen.
[antiabzockenet]
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Mittwoch, 10. Februar 2010
Abmahnungen können durchaus auch ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Erste Gerichte, darunter das Landgericht Hamburg, sehen diese Form inzwischen als legitime Form der Zustimmung an.
Davor warnt der Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke. “Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält”, erklärte dieser die gängige Praxis.
Inzwischen würden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail versenden. Das Landgericht Hamburg habe dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. “Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich”, so Solmecke.
quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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Tags:Abmahnung, Abmahnungen, Anwalt, Christian, E-Mail, FAX, Gericht, Hamburg, Köln, Landgericht, Mahnung, Mahnungen, mail, Recht, Schreiben, Sicherheit, Urteil, winfuture, winfuture.de
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Dienstag, 09. Februar 2010
Facebook ist oft auch über Nichtmitglieder überraschend gut informiert: So mehren sich die Meldungen von Lesern über Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk Facebook. Ein Leser, der noch keinen Facebook-Account hat, berichtet etwa, dass er von einem Bekannten eine Facebook-Einladungsmail erhalten habe. Diese enthielt unter anderem eine Vorschlagsliste mit Facebook-Mitgliedern, die der Empfänger vielleicht kennen könnte. Zum Entsetzen des Lesers waren ihm fast alle der vorgeschlagenen Personen bekannt, nicht aber seinem Freund, von dem er die Einladung erhalten hatte. Zu einigen der Kontakte sei nicht einmal durch eine gezielte Web-Recherche eine Verknüpfung herzustellen gewesen.
Wie also schafft Facebook das? Facebook sammelt auch über Nicht-Mitglieder Daten – mit Hilfe seiner Nutzer. So bietet zum Beispiel die Facebook-App für das iPhone bei der Einrichtung an, alle im Handy verfügbaren Kontakte an Facebook zu übertragen: “Wenn du diese Funktion aktivierst, werden alle Kontakte von deinem Handy (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an Facebook gesendet”. Bei der Einrichtung eines neuen Accounts bietet Facebook zudem an, das E-Mail-Konto des Neu-Mitglieds zu durchsuchen, um Freunde auf Facebook zu finden. Gibt man die E-Mail-Adresse sowie das Passwort seines Mail-Accounts an, durchforstet Facebook die Mailbox. Auch hierbei merkt sich Facebook die Adressen.
quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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Montag, 08. Februar 2010
Bislang beschränkte sich die Kommunikation bei dem sogenannten Nigeriabetrug in den meisten Fällen auf elektronische Post. Inzwischen sollen die Betrüger ihre Opfer auch immer häufiger per Fax ansprechen.
Bei dieser bekannten Masche des Betrugs wurden die Empfänger in der Regel per E-Mail kontaktiert und auf diesem Wege gebeten, eine Vorleistung für ein angebliches Millionenerbe zu überweisen. In den frei erfundenen Geschichten der Betrüger heißt es häufig, dass ein Verstorbener Geld in Millionenhöhe auf einer Bank deponiert habe.
Der Empfänger dieser betrügerischen E-Mails soll sodann als Erbe in das Spiel kommen. Den angepriesenen Betrag will man anschließend gerecht aufteilen. Sollten die Opfer dieses Betrugs tatsächlich dazu einwilligen, die Rolle des Erben zu übernehmen, so gehen wenig später Geldforderungen ein.
quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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Montag, 08. Februar 2010
Richtig gelesen, der Betreff truddelte heute in meinem Mailfach ein bzw. davor, er blieb im Spamfilter haengen ( Grund der Filtern der DCC Filter)
In der Mail heisst es so schoen :
Hallo,
Wir verkaufen rund 7 Millionen deutsche Email-Adressen aus Deutschland und der Schweiz 100% alle gültig (keine Rückläufer)
Die Email-Adressen setzen sich wie folgt zusammen
Rund 2,5 Millionen @t-online.de Emails
Rund 1,9 Millionen @web.de Emails
Rund 600`000 @bluewin.ch Emails
Rund 500`000 @freenet.de Emails
Rund 400`000 @gmx.de Emails
Rund 400`000 @hotmail.com Emails
Dazu noch rund 700`000 Emails von anderen deutschen Email-Providern (mixed)
Die Emails sind in folgende Kategorien sortiert:
Kategorien
Auto
Handy
Computer
Kosmetik
Elektronik
Finanzen
Immobilien
Möbel
Spielzeug
Juweliere
Hotels und Gaststätten
Lebensmittel
Haushaltwaren
Investment
Uhren
Geschenke
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Handel
Interessen
Adult
Business & Investition
Bauen und Wohnen
Unterhaltung & Musik
Finanzdienstleistungen
Gewinnspiele & Lotterie
Gesundheit & Fitness
Haus & Garten
Männer-Themen
Multilevel Marketing
Partnerschaft
Online-Shopping
Sport
Frauen-Themen
Gewinnspiele
Erotik
Handy
Reise und Urlaub
Essen & Trinken
Alle Emails wurden im douple-opt-in Verfahren gesammelt nach den strengen Regeln des Datenschutzes.Die Empfänger haben der Zusendung von Emails durch dritte zugestimmt daher erwerben sie die Emails völlig legal.Sie erhalten zu jeder Email auch den Vornamen,Nachnamen,Adresse,Geschlecht,Telefonnnummer. und sie bekommen auch eine Lizenz im .pdf Format geliefert das sie die Emails benutzen dürfen.
Der Preis beträgt 1000 Euro inkl. Mwst
Bezahlung ist per Überweisung und mit Paypal möglich.
Die Emails bekommen sie auf einer DVD mit der Post geliefert nach dem sie bezahlt haben (Vorkasse).
Die Emails sind eher für solche Leute oder Firmen gedacht die etwas verkaufen und neue deutsche Kunden gewinnen wollen.
Wenn sie interessiert sind die Emails zu kaufen senden sie eine Email an folgende Email-Adresse:
mailmanx5@gmail.com
Bitte geben sie Ihre Lieferadresse bekannt wohin wir die DVD verschicken solllen und wie Sie bezahlen möchten (Überweisung oder Paypal)
Mit besten Grüssen
Alexander Appelt
Der Mail header gibt folgendes her :
Return-Path:
X-Original-To: xxxx@xxxx.org
Delivered-To: xxxx@xxxx.org
Received: from 85.17.167.69 (unknown [85.17.167.69])
by xxxx@xxxx.org (Postfix) with SMTP id 83F946A80A9
for ; Sat, 6 Feb 2010 15:37:26 +0100 (CET)
X-Message-Info: %RNDUCCHAR14%RNDLCCHAR13%RNDUCCHAR13%RNDDIGIT13
%RNDLCCHAR13%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR
13%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%
RNDUCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR13
%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR13
Received: from %RNDLCCHAR19%RNDDIGIT12.yahoo.com (58.86.74.62) by %RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13-%RNDLCCHAR13.yahoo.com with Microsoft SMTPSVC(5.0.2195.6824);
Sat, 06 Feb 2010 12:31:28 -0200
Received: from %RNDWORD13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13 (sunflower43.36.206.108)
by yahoo.com (%RNDLCCHAR26%RNDDIGIT13) with SMTP
id < %RNDDIGIT515%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT15%RNDLCCHAR13>
(Authid: JeniferBonner);
Sat, 06 Feb 2010 18:36:28 +0400
From: “Alexander Appelt”
To: “‘Vampirclan’”
Subject: Wir verkaufen rund 7 Millionen deutsche Email-Adressen interessiert?
Date: Sat, 06 Feb 2010 16:33:28 +0200
Message-ID: < %RNDDIGIT27%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13$%
RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%
RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT14$%RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%
RNDDIGIT13%RNDLCCHAR14@%
RNDWORD13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDDIGIT13>
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative;
boundary=”–7377649404282707466″
X-UIDL: -0-”![\,”!oA-”!-n’#!
—-7377649404282707466
Content-Type: text/html;
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
Also wiso die ausgerechnet mir den sch… ich meine natuerlich mist schicken weiss ich nicht, auf jeden fall ein IP Strang mehr der nun per failban blockiert wird
Gruss
quelle : drupal.arcadewelten.eu
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Dienstag, 02. Februar 2010
Wissenschaftler aus den USA haben eine Methode entwickelt, die Spam-E-Mails faktisch perfekt erkennen und ausfiltern kann. Sie nutzen dabei genau jene Tricks, die von Spammern zur Umgehung von Filtersystemen eingesetzt werden.
Der Großteil, der unerwünschten Werbung, wird heute nicht mehr von einzelnen Servern, sondern von Botnetzen verschickt. Die Software verfügt dabei über Templates, die immer wieder kleine Änderungen an den E-Mails vornehmen. So soll verhindert werden, dass ein Spam-Filter diese durch einen Abgleich mit einer Datenbank genau erkennen kann.
Forschern vom International Computer Science Institute im kalifornischen Berkeley ist es nun gelungen, ein System zu entwickeln, dass die Muster dieser Templates recht schnell analysiert, berichtet das Magazin ‘New Scientist’. Dadurch lassen sich großen Mengen Spam, der von Botnetzen kommt, zuverlässig ausfiltern.
quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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Sonntag, 31. Januar 2010
Da ich Spamihilator selbst nutze und voll zufrieden bin und mein Mail Client mir sehr dankt das ich ihn habe moechte ich natuerlich das Kostenlose Programm auch gerne weiter empfehlen, heute hat der Programm Autor eine neue Version des Spamihilator veroeffentlich, was sich getan hat mal hier als kurzer anriss
- Der zusätzliche Regelfilter sorgt für eine bessere Erkennungsrate
- Ein Problem beim Backup der Plugin-Einstellungen wurde behoben
- Ein Problem beim Installieren der neuen Version wurde behoben
- Das Datum der Nachrichten auf Systemen westlich des Atlantiks wird
nun korrekt angezeigt
- Ein Fehler, der zum mehrfachen Abrufen der gleichen Nachrichten führen
konnte, wurde behoben
- Einige Fehler, die zu Programmabstürzen führen konnten, wurden behoben
- Das SSL-Zertifikat wurde erneuert
- Und vieles mehr …
Spamihilator kann man Kostenlos hier herunterladen ( der link fuehrt direkt zum Entwickler ) spamihilator download
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Tags:Allgemein, antispam, Backup, Bug, Bugs, Computer, Download, E-Mail, Emails, Fehler, Filter, Hunde, Internet, Kosten, Kostenlos, mail, mozilla, neue Version, Outlook, Plugins, Ruf, Software, Spam, spami, spamihilator, SSL, Systeme, thunderbird, typisch, Unternehmen, Version, Viagra, Windows, Windows 7, Zertifikat
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Sonntag, 31. Januar 2010
Das Schwarze Schaf im Januar 2010
Freeware-Downloads mit teuren Folgen
Anbieter: online-downloaden.de
Vorgang: Die Abofalle gehört wohl zu den bekanntesten und häufigsten Abzockmaschen im Internet. Besonders dreist ist, wenn ahnungslose User gar nicht direkt die entsprechende Internetseite besuchen, sondern über Werbe-Links auf die Website gelockt werden und man sie im Glauben lässt, das Angebot sei kostenlos. Diese Methode trifft u. a. auch auf die Seite online-downloaden.de zu, die OpSec Security in diesem Monat mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ auszeichnet.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Verbrauchermeldungen zufolge werden ahnungslose User durch Werbe-Links zu kostenlosen Downloads verschiedener Softwareprogramme, die sie zum Beispiel über ihren E-Mail-Account erhalten, auf die Website online-downloaden.de gelockt. Durch die direkte Weiterleitung zu dieser Seite merken sie gar nicht, dass sie sich auf einmal auf einer Homepage mit einem kostenpflichtigen Angebot befinden. Erst nachdem sie die gewünschte Software herunter geladen hatten, erfuhren die betroffenen Nutzer, dass sie ein Jahresabo für 84 Euro (sieben Euro im Monat) abgeschlossen haben. Ein Widerruf der Mitgliedschaft wurde nach Aussagen der User von der Firma abgelehnt mit der Begründung, dass durch den Download bereits eine Leistung erbracht wurde und damit das Widerrufsrecht erloschen sei. Stattdessen erhielten die Nutzer Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Klageandrohungen. Insgesamt geht der Betreiber äußerst geschickt vor, um Verbraucher in eine Abofalle zu locken. So weist er auf der Startseite deutlich sichtbar auf die anfallenden Gebühren von sieben Euro pro Monat hin. Die User aber, die über einen Werbe- bzw. Downloadlink auf die Seite gelangen, sehen den Hinweis gar nicht, da sie direkt auf der Anmeldeseite landen, auf der nur sehr klein auf die Kosten hingewiesen wird. Abgesehen von dieser fiesen Masche ist es natürlich auch dreist, Geld zu fordern für das Downloaden von Software, die Hersteller normalerweise kostenfrei zur Verfügung stellen.
quelle : www.das-schwarze-schaf.com
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