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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Dienstag, 09. Februar 2010

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Nutzer melden Kinderpornographie immer häufiger

Montag, 08. Februar 2010

Die vom Provider-Verband Eco betriebene Internet-Beschwerdestelle, bei der Nutzer illegale Inhalte melden können, ist im vergangenen Jahr 5.987 Beschwerden nachgegangen.

Beanstandet wurden Inhalte wie Kinderpornografie, extreme Gewaltdarstellungen oder antidemokratische Propaganda. Die meisten Beschwerden gingen dabei zum Usenet ein (3.018 Beschwerden), dicht gefolgt von über Inhalte auf Webseiten (2.687). Das teilte der Eco heute mit.

In 49 Prozent der Fälle handelte es sich um Darstellungen von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, rund 40 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Kinderpornografie. Im Bereich der Webseiten sei außerdem ein signifikanter Anstieg der Beschwerden über kinderpornografische Inhalte zu verzeichnen.

Im Gegensatz dazu ist das Beschwerde aufkommen über politisch extremistische Inhalte im Jahr 2009 weiter rückläufig gewesen. Der Anteil liegt im Jahr 2009 lediglich bei 5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2009 eine deutliche Steigerung der Beschwerde zahl um 19 Prozent. Diese Zahl deutet darauf hin, dass die Meldebereitschaft bei den Internetnutzern steigt. Auf einen Anstieg oder Abnahme der jeweiligen illegalen Inhalte im Internet lassen die aktuellen Zahlen aber nicht schließen.

Beschwerden, die bei der Internet-Beschwerdestelle eingehen, werden zunächst einer umfassenden juristischen Prüfung unterzogen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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BKA meldet Zunahme von Phishing-Attacken auf Bankkunden

Mittwoch, 03. Februar 2010

Die Zahl der Betrugsfälle steigt 2009 um mehr als 50 Prozent auf 2800 Stück. Den durchschnittlichen Schaden beziffert das Bundeskriminalamt auf 4000 Euro. Für 2010 rechnet die Behörde mit einer Steigerung der Angriffe um bis zu 40 Prozent.

Die Zahl der Betrugsfälle beim Onlinebanking ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Das meldet die Welt am Sonntag. “Wir haben im vergangenen Jahr mit 2800 Phishing-Fällen einen Anstieg um mehr als 50 Prozent registriert”, sagte Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), gegenüber dem Blatt.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Analysten: Webfilter schaden Online-Unternehmen

Dienstag, 12. Januar 2010

Ein Test in Australien führte zu 30 bis 40 Prozent weniger Geschwindigkeit. 3,4 Prozent der Sperren erwiesen sich als irrtümlich. Eine falsche Einstufung wäre etwa für einen Onlineshop das Ende.

Auf Ebene der Internet Service Provider (ISP) eingerichtete Online-Filter führen zu geringeren Geschwindigkeiten, höheren Zugangskosten und versehentlichen Sperren legitimer Inhalte, sagen Marktbeobachter von Ovum und IDC. IDC-Analyst Matthew Oostveen beruft sich dabei auf einen Test der australischen Filtertechnologie, die ISPs dort bis 2011 verpflichtend einführen müssen. Ihm zufolge wird der Filter negative Auswirkungen auf Online-Unternehmen haben, auch wenn es schwierig sei, die Kosten zu quantifizieren.

“Dem Ergebnisbericht zufolge blockte der australische Filter in einem Versuchslauf 3,4 Prozent der Webinhalte irrtümlich. Das kommt über zehn Millionen Websites gleich”, so Ooostveen

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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Firefox wird gefährlicher – IE laufen die Nutzer weg

Freitag, 08. Januar 2010

Immer weniger Nutzer gehen mit dem Internet Explorer online. Davon profitiert der Firefox, aber auch kleine Konkurrenten wie Opera, Safari und vor allem Chrome. Das ist das Ergebnis der jüngsten Browser-Statistik von Net Applications. Die Marktforscher werten dafür aus, mit welchen Browsern auf eine Auswahl von 40.000 Websites zugegriffen wird. Über 160 Millionen Besuche werden auf diese Weise analysiert.

Zwar war der Internet Explorer mit einem Marktanteil von weltweit 62,7 Prozent im Dezember 2009 immer noch unumstrittener Marktführer. Im Februar letzten Jahres war der Microsoft Browser aber noch auf über 69 Prozent gekommen. Im gleichen Zeitraum weitete Chrome seinen Anteil von gut 1,5 Prozent auf über 4,6 Prozent aus und liegt damit gleichauf mit Apples Safari. Google hatte sein Angebot im Herbst 2008 gestartet.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Strom bis zu 16 Prozent teurer – 160 Versorger erhöhen Tarife

Samstag, 02. Januar 2010

Für Millionen Haushalte wird im kommenden Jahr der Strom um durchschnittlich 70 Euro teurer. Mindestens 160 Stromversorger erhöhen zum Jahresbeginn ihre Grundversorgungstarife um durchschnittlich 6,3 Prozent und in Spitze um 16 Prozent, wie das Vergleichsportal check24.de ermittelt hat. 43 Stromversorger senken hingegen die Tarife, allerdings durchschnittlich nur um 2,8 Prozent. Beim Gas zählte das Verbraucherportal 74 Versorger, die ihre Grundversorgungstarife um durchschnittlich knapp fünf Prozent erhöhen. 38 Gasversorger senken dagegen die Tarife um bis zu 23 Prozent.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Endlich neue Moebel ? setzt ip69.de nun auf Newsletter fuer Moebelhaeusser ?

Dienstag, 15. Dezember 2009

Im Moment bin ich etwas im Umzugsstress und das soll alles vor dem neuen Jahr fertig sein, da erfreute mich doch eine Mail wo man mir von einem Chefsessel vorschwaermt, genau das richtige fuer mein Buero ? , den Tag vor dem Rechner zu sitzen und dann auf einen unbequemen Stuhl ist auch nicht immer sehr empfehlenswert.

Aber warum landet die Mail fuer die Moebel den nur in meinem Spam Filter, habe ich da etwa einen fehler gemacht bei der erstellung der Filter oder bei den Filter Regeln ?
Nein habe ich nicht, den beim genauen anschauen entdecke ich doch etwas nicht uninteressantes, die mail sieht folgender massen aus :

Return-Path: X-Original-To: xxxx@meine.de
Delivered-To: xxxx@meine.de
Received: from gmail.com (unknown [61.164.108.125])
by xxxx@meine.de(Postfix) with SMTP id B5D506A8059
for ; Sun, 13 Dec 2009 18:23:08 +0100 (CET)
Message-ID: <797001ca7bc2$e7833cd0$083f2cf0@pajazetovics2fyqi>
Reply-To: “Halsdorfer” From: “Halsdorfer” To:
Subject: Sehr gut, Sehr geehrte Damen und Herren,
Date: Sun, 13 Dec 2009 07:07:17 -1100
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/plain;
charset=”us-ascii”
Content-Transfer-Encoding: 7bit
X-Priority: 3
X-MSMail-Priority: Normal
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 6.00.2800.1158
X-MimeOLE: Produced By Microsoft MimeOLE V6.00.2800.1158
X-UIDL: [~8!!?;i"!d2j!!%'o"!

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Schaut man sich nun die Seite http://www.deluxechefsesselonline.com sieht diese nicht wirklich Professionell aus, eher dahin geklatscht wie man es sicher auch in 5 Minuten fertig haben kann.

Der Shop interessiert mich nicht wirklich mein Augenmerk faellt da schnell auf Jobangebot

Gesucht wird :

Wir suchen ab sofort:

Webdesigner(in)
Freie Mitarbeiter(innen) im Außendienst (eigener PKW erforderlich)
Foren-Administratoren
Telefonist(in)
Lageristen

Einsatzort: Belgien (10 km zur deutschen Grenze)

Interessenten melden sich bitte unter office48jobber@gmail.com

Na einen Webdesigner(in) koennen die sicherlich auch sehr dringend brauchen, aber wo fuer nen Foren-Administratoren ? ich sehe kein Forum, oder meint man hier etwas Foren-Administratoren mit eigenem Forum ?

Laut Impressum ist ein :

Mark Grieser
Office48
Büromöbeldiskont
Mobil +49 (0151) 53679322

Verantwortlich, aber schauen wir mal weiter.

Interessanter wird es wenn man die whios befragt :

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Kein Mark Grieser mehr sondern ein xiang-li-paho taucht nun auf, aber Moment ip69.de das asagt mir doch was, also schauen wir doch mal bei abzocknews.de von Adrian Fuchs rein und sehen doch da etwas interessantes : “Warnung: Empfehlung von Microsoft führt zum Abzockangebot Opendownload.de!

Beim besuchen der Seite ip69.de weiss ich leider aber nicht genau was die Firma anbietet, Webhosting ? Support ? aber interessanter finde ich das Impressum der ip69.de :

Impressum

Firmendaten:
ip69 internet solutions AG

Sitz der Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 01.10.2008:
Bahnhofsplatz 14, 96317 Kronach
Registergericht: Coburg [Eintragung läuft]
vormals: Gelsenkirchen HRB 8504
USt-ID-Nr. DE241098338

E-Mail-Kontakt: support@ip69.de
Fon: 0800 ip69tel (4769835) Gebührenfrei
+49 (0)9261 66 88 03 – 0

Fax: 0800 ip69fax (4769329) Gebührenfrei
+49-(0)9261 66 88 03 – 1

Vorstand:
Christian Hoffmann

Aufsichtsrat:
Gregor Lorenz
Alexander Friedlein
Michael Bär

Den der Name Christian Hoffmann ist ja auch nicht so unbekannt, also schauen wir mal wieder bei abzocknews.de rein und sehen einiges ueber den namen Christian Hoffmann und mir sticht auch direkt folgender Artikel in den Augen “Trifft Christian Hoffman von IP69 Vorbereitungen für Spamversand?
Da stehen einige Webseiten , die http://www.deluxechefsesselonline.com ist zwar nicht dabei, aber eine aehnliche bueromoebeldiscount.com die whiosabfrage bringt dann den namen ans licht :

domain: bueromoebeldiscount.com
nserver: ns1.ip69.de
nserver: ns2.ip69.de
created: 2008-02-11
updated: 2009-03-12
expire: 2010-02-11
provider-name: ip69 internet solutions AG
provider-url: http://www.ip69.de

owner-id: JT451940
owner-org:
owner-name: Jean Taron
owner-address: Raadhuis Straat 51
owner-pcode: 1016
owner-city: Amsterdam
owner-country: NL
owner-phone: +31 20 42012632
owner-email:

admin-id: JT451940
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admin-name: Jean Taron
admin-address: Raadhuis Straat 51
admin-pcode: 1016
admin-city: Amsterdam
admin-country: NL
admin-phone: +31 20 42012632
admin-email:

Also um die frage auf abzocknews.de zu beantworten Trifft Christian Hoffman von IP69 Vorbereitungen für Spamversand? kann ich nur Antworten, ja genau das ist es und so ist es im Moment, den in dem Moment wo ich hier schreibe, sortiert mein Antispam filter wieder ein paar nette mails aus die mir einen Chefsessel oder was auch immer andrehen wollen.

was alles auf dem Server fuer bueromoebeldiscount.com liegt sieht man hier :

Found 7 domains hosted on the same web server as www.deluxechefsesselonline.com (78.41.86.2).

bueromoebeldiscount.com

www.chef102.com

www.chef109.com

www.chef85.com

www.chef94.com

www.deluxechefsesselonline.com

www.moebel49.com

Nun auf jeden fall weiss ich nun das mein Spamfilter super funktioniert, mir da kein Fehler unterlaufen ist, und das ich fuer Moebel nach wie vor in einen Laden latschen werde ;)

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GEZ-Gebühr auf PCs und Handys soll deutlich steigen

Montag, 07. Dezember 2009

Geht es nach den neuesten Plänen der Ministerpräsidenten der Bundesländer werden die GEZ-Gebühren demnächst für eine Reihe von Internet-Nutzern um über 200 Prozent ansteigen.

Betroffen sind Besitzer von Computern und Smartphones, die nicht über einen Fernseher verfügen. Diese müssen bisher 5,76 Euro im Monat an die GEZ überweisen. Zukünftig sollen sie zum Vollzahler werden und ebenso wie die Nutzer von Fernsehgeräten monatlich 18 Euro zahlen, berichtet das Online-Magazin ‘Carta‘.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Das Schwarze Schaf im November 2009 : Geld weg statt verdoppelt

Sonntag, 06. Dezember 2009

Geld weg statt verdoppelt heisst es hier :

Anbieter: 100euro-in30tagen.net

Vorgang: Schnell und ohne großen Aufwand 100 Euro einzahlen und nach einem Monat die doppelte Summe ausbezahlt bekommen – wer wünscht sich das nicht? Bei Versprechungen dieser Art sollten Verbraucher jedoch vorsichtig sein, denn im Internet lauern viele schwarze Schafe, die ihren Kunden nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Ein Beispiel ist Verbrauchermeldungen zufolge auch die Betreiberfirma der Seite 100euro-in30tagen.net, der OpSec Security (vormals P4M – Die InternetAgenten) aufgrund unseriöser Methoden den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November verleiht.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Wie der Name der Website 100euro-in30tagen.net bereits verrät, verspricht der Betreiber dieser Seite, der Risikoinvestmentgeschäfte anbietet, einen Gewinn von 100 Euro nach 30 Tagen, wenn man 100 Euro investiert. Laut den Verbrauchermeldungen, die OpSec in diesem Monat erhalten hat, muss man das Geld auf ein ausländisches Konto überweisen und anschließend der Betreiberfirma per E-Mail die Einzahlung bestätigen. Wie jedoch betroffene User berichteten, konnten ihre E-Mails nicht zugestellt werden, da die Mailbox angeblich geschlossen war. Letztendlich haben die Nutzer Geld investiert, jedoch bisher nichts dafür erhalten. Dabei erweckt die Homepage den Anschein, als wäre eine Verdopplung der investierten Summe garantiert. Angeblich liegt die Erfolgschance bei 98 Prozent. Doch wie die Meldungen der betroffenen Verbraucher und auch Einträge in verschiedenen Internetforen zeigen, scheint dies nur eine Masche der Firma zu sein, um User zu ködern bzw. sie zur Einzahlung zu bewegen. Was dann jedoch mit dem Geld passiert, wie es angelegt wird und ob es überhaupt eingesetzt wird, kann der Kunde nicht nachvollziehen. Die Seite ist insgesamt sehr unübersichtlich gestaltet und wirkt äußerst unprofessionell. Während der Anbieter einerseits auf der gesamten Seite betont, dass sich die eingezahlte Summe verdoppelt, weist er andererseits nur an einer Stelle kurz darauf hin, dass der Einsatz auf eigenes Risiko erfolgt und keine rechtlichen Ansprüche bestehen, falls die Investition nicht erfolgreich war. Damit wird das tatsächliche Risiko eines solchen Investmentgeschäftes fahrlässig heruntergespielt. Da die Firma ihren Sitz in der Schweiz hat und die Einzahlung über Online-Bezahlsysteme erfolgt, werden Kunden ihr Geld wohl nicht wieder sehen.

quelle : das-schwarze-schaf.com, hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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Kamerun hat die gefährlichste Top-Level-Domain

Samstag, 05. Dezember 2009

Die Sicherheitsexperten von McAfee haben die dritte Ausführung des Reports ‘Mapping the Mal Web‘ vorgelegt. Den ersten Platz im Hinblick auf die gefährlichsten Top-Level-Domains der Welt belegt hierbei Kamerun.

Über 36 Prozent der Webseiten mit der Endung “.cm” stellen den Beobachtungen von McAfee zufolge ein Sicherheitsrisiko für die Besucher dar. Als möglichen Grund führten die Experten die große Verwechslungsgefahr mit der Endung “.com” an.

Während die Top-Level-Domain “.com” im vergangenen Kalenderjahr noch den neunten Platz belegte, so findet sich diese Endung nun auf dem zweiten Platz mit rund 32 Prozent ein.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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